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Forschungsbericht des BMAS zur Assistenzhundestudie

Assistenzhund Yascha Sherlock
Assistenzhund Yascha Sherlock
Foto: ISL

Berlin (kobinet) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen aktuellen Forschungsbericht (Nr. 671, November 2025) vorgelegt, der in § 12k des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG) zur Auswertung der Neuregelungen zu Assistenzhunden vorgesehen wurde. Assistenzhunde sind für viele Menschen mit Behinderungen notwendige, ja unentbehrliche Helfer und Begleiter im Alltag, um am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen zu können. Das schreibt Henry Spradau in seinem Bericht zum Thema für die kobinet-nachrichten.

Forschungsbericht des BMAS zur Assistenzhundestudie

Bericht von Henry Spradau

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen aktuellen Forschungsbericht (Nr. 671, November 2025) vorgelegt, der in § 12k des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG) zur Auswertung der Neuregelungen zu Assistenzhunden vorgesehen wurde. Assistenzhunde sind für viele Menschen mit Behinderungen notwendige, ja unentbehrliche Helfer und Begleiter im Alltag, um am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen zu können.

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wurden 2021 Regelungen zu Assistenzhunden in das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) aufgenommen und durch die Assistenzhundeverordnung (AHundV) näher beschrieben. Seither besteht grundsätzlich das Recht, dass sich Menschen von einem Assistenzhund zu Veranstaltungen und Orten, die allgemein zugänglich sind, begleiten lassen. Geregelt sind u.a. Zutrittsrechte von Menschen mit Behinderungen und ihren Assistenzhunden sowie deren Anschaffung, Ausbildung und Anerkennung.

Die Umsetzung der neuen Regelungen wurde nun untersucht, u.a. wie sich die Neuregelungen praktisch ausgewirkt und die Kosten entwickelt haben, ob und wie die rechtlichen Vorgaben aufgrund der gewonnenen Erfahrungen angepasst werden sollten. Erhoben wurden Fakten bei den Mensch-Hund-Gemeinschaften, bei Ausbildungsstätten und Expert*innen.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Rechtsvorschriften ein wichtiger Schritt zur Absicherung des Einsatzes von Assistenzhunden und für die notwendigen, allgemeinen Grundlagen sind. Verbesserungen sind möglich bzw. notwendig im Bereich von Bekanntheit, Verständlichkeit und praktischer Umsetzung der Reglungen, vor allem bei den Zutrittsrechten der Mensch-Hund-Gemeinschaft, in der Phase von Beschaffung, Ausbildung und Anerkennung sowie Nachbegleitung der Mensch-Hund-Gemeinschaft nach erfolgter Prüfung.

Link zur Studie