Berlin (kobinet)
Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales hat einen Forschungs-Bericht gemacht.
Bundes-Ministerium bedeutet: Eine wichtige Behörde in Deutschland.
Forschungs-Bericht bedeutet: Ein Bericht über eine Untersuchung.
Der Bericht ist vom November 2025.
Er hat die Nummer 671.
Im Gesetz zur Gleich-Stellung gibt es den Paragrafen 12k.
Paragraf bedeutet: Ein Teil von einem Gesetz.
Man schreibt dafür das Zeichen §.
Gleich-Stellung bedeutet: Alle Menschen werden gleich behandelt.
Niemand hat Nachteile.
In diesem Paragrafen steht: Man muss die neuen Regeln für Assistenz-Hunde prüfen.
Assistenz-Hunde sind Hunde.
Sie helfen Menschen mit Behinderungen.
Viele Menschen mit Behinderungen brauchen Assistenz-Hunde.
Die Hunde helfen ihnen im Alltag.
Mit den Hunden können die Menschen besser am Leben teil-nehmen.
Teil-nehmen bedeutet: Man macht bei etwas mit.
Man gehört dazu.
Das hat Henry Spradau aufgeschrieben.
Er schreibt für die kobinet-nachrichten.
kobinet-nachrichten sind eine Internet-Zeitung.
Sie schreiben über Themen für Menschen mit Behinderungen.
Im Jahr 2021 gab es ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt: Teil-habe-Stärkungs-Gesetz.
Teil-habe bedeutet: Man macht bei etwas mit.
Man gehört dazu.
In dem Gesetz stehen neue Regeln für Assistenz-Hunde.
Es gibt auch eine Verordnung für Assistenz-Hunde.
Verordnung bedeutet: Eine genaue Regel.
Sie erklärt wie ein Gesetz genau funktioniert.
Die Abkürzung ist: AHundV.
Abkürzung bedeutet: Wenige Buch-staben für ein langes Wort.
Seit 2021 haben Menschen mit Assistenz-Hunden mehr Rechte.
Sie dürfen die Hunde an viele Orte mit-nehmen.
Zum Beispiel zu Veranstaltungen.
Veranstaltungen sind geplante Treffen von Menschen.
Zum Beispiel: Konzerte oder Feste.
Oder in Geschäfte.
Das nennt man: Zutritts-Rechte.
Zutritts-Rechte bedeuten: Man darf irgendwo rein-gehen.
In den Regeln steht auch:
Wie bekommt man einen Assistenz-Hund?
Wie wird der Hund ausgebildet?
Wie wird der Hund anerkannt?
Anerkennung bedeutet: Du bekommst ein Lob.
Andere Leute respektieren dich.
Hier bedeutet es: Der Hund bekommt eine offizielle Erlaubnis.
Offiziell bedeutet: Es ist erlaubt.
Es gilt für alle Menschen.
Jetzt hat man die neuen Regeln untersucht.
Man wollte wissen:
Wie gut funktionieren die Regeln?
Was kosten die Regeln?
Muss man etwas ändern?
Für die Untersuchung hat man viele Leute befragt.
Zum Beispiel Menschen mit Assistenz-Hunden.
Und Ausbildungs-Stätten für die Hunde.
Ausbildungs-Stätten sind Orte zum Lernen.
Zum Beispiel: Schulen oder Universitäten.
Und Fach-Leute.
Fach-Leute sind Menschen mit viel Wissen.
Sie kennen sich gut aus.
Das Ergebnis ist:
Ergebnis bedeutet: Das Ende von etwas.
Zum Beispiel: 2 plus 2 ist 4.
Die neuen Regeln sind gut und wichtig.
Sie helfen Menschen mit Assistenz-Hunden.
Aber man muss noch einiges verbessern.
Was muss besser werden:
Viele Menschen kennen die Regeln noch nicht.
Die Regeln müssen bekannter werden.
Manche Regeln sind schwer zu verstehen.
Die Regeln müssen einfacher werden.
Besonders wichtig ist:
Die Zutritts-Rechte müssen besser werden.
Menschen mit Assistenz-Hunden haben manchmal noch Probleme.
Sie werden nicht überall rein-gelassen.
Auch diese Dinge müssen besser werden:
Wie bekommt man einen Assistenz-Hund?
Wie wird der Hund ausgebildet?
Wie wird der Hund geprüft?
Was passiert nach der Prüfung?
Die Studie kann man im Internet lesen.
Studie bedeutet: Eine Untersuchung.
Forscher wollen etwas herausfinden.
Sie stellen Fragen.
Dann schauen sie die Ergebnisse an.

Foto: ISL
Berlin (kobinet) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen aktuellen Forschungsbericht (Nr. 671, November 2025) vorgelegt, der in § 12k des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG) zur Auswertung der Neuregelungen zu Assistenzhunden vorgesehen wurde. Assistenzhunde sind für viele Menschen mit Behinderungen notwendige, ja unentbehrliche Helfer und Begleiter im Alltag, um am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen zu können. Das schreibt Henry Spradau in seinem Bericht zum Thema für die kobinet-nachrichten.
Forschungsbericht des BMAS zur Assistenzhundestudie
Bericht von Henry Spradau
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen aktuellen Forschungsbericht (Nr. 671, November 2025) vorgelegt, der in § 12k des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG) zur Auswertung der Neuregelungen zu Assistenzhunden vorgesehen wurde. Assistenzhunde sind für viele Menschen mit Behinderungen notwendige, ja unentbehrliche Helfer und Begleiter im Alltag, um am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen zu können.
Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wurden 2021 Regelungen zu Assistenzhunden in das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) aufgenommen und durch die Assistenzhundeverordnung (AHundV) näher beschrieben. Seither besteht grundsätzlich das Recht, dass sich Menschen von einem Assistenzhund zu Veranstaltungen und Orten, die allgemein zugänglich sind, begleiten lassen. Geregelt sind u.a. Zutrittsrechte von Menschen mit Behinderungen und ihren Assistenzhunden sowie deren Anschaffung, Ausbildung und Anerkennung.
Die Umsetzung der neuen Regelungen wurde nun untersucht, u.a. wie sich die Neuregelungen praktisch ausgewirkt und die Kosten entwickelt haben, ob und wie die rechtlichen Vorgaben aufgrund der gewonnenen Erfahrungen angepasst werden sollten. Erhoben wurden Fakten bei den Mensch-Hund-Gemeinschaften, bei Ausbildungsstätten und Expert*innen.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Rechtsvorschriften ein wichtiger Schritt zur Absicherung des Einsatzes von Assistenzhunden und für die notwendigen, allgemeinen Grundlagen sind. Verbesserungen sind möglich bzw. notwendig im Bereich von Bekanntheit, Verständlichkeit und praktischer Umsetzung der Reglungen, vor allem bei den Zutrittsrechten der Mensch-Hund-Gemeinschaft, in der Phase von Beschaffung, Ausbildung und Anerkennung sowie Nachbegleitung der Mensch-Hund-Gemeinschaft nach erfolgter Prüfung.

Foto: ISL
Berlin (kobinet) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen aktuellen Forschungsbericht (Nr. 671, November 2025) vorgelegt, der in § 12k des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG) zur Auswertung der Neuregelungen zu Assistenzhunden vorgesehen wurde. Assistenzhunde sind für viele Menschen mit Behinderungen notwendige, ja unentbehrliche Helfer und Begleiter im Alltag, um am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen zu können. Das schreibt Henry Spradau in seinem Bericht zum Thema für die kobinet-nachrichten.
Forschungsbericht des BMAS zur Assistenzhundestudie
Bericht von Henry Spradau
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen aktuellen Forschungsbericht (Nr. 671, November 2025) vorgelegt, der in § 12k des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG) zur Auswertung der Neuregelungen zu Assistenzhunden vorgesehen wurde. Assistenzhunde sind für viele Menschen mit Behinderungen notwendige, ja unentbehrliche Helfer und Begleiter im Alltag, um am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen zu können.
Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wurden 2021 Regelungen zu Assistenzhunden in das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) aufgenommen und durch die Assistenzhundeverordnung (AHundV) näher beschrieben. Seither besteht grundsätzlich das Recht, dass sich Menschen von einem Assistenzhund zu Veranstaltungen und Orten, die allgemein zugänglich sind, begleiten lassen. Geregelt sind u.a. Zutrittsrechte von Menschen mit Behinderungen und ihren Assistenzhunden sowie deren Anschaffung, Ausbildung und Anerkennung.
Die Umsetzung der neuen Regelungen wurde nun untersucht, u.a. wie sich die Neuregelungen praktisch ausgewirkt und die Kosten entwickelt haben, ob und wie die rechtlichen Vorgaben aufgrund der gewonnenen Erfahrungen angepasst werden sollten. Erhoben wurden Fakten bei den Mensch-Hund-Gemeinschaften, bei Ausbildungsstätten und Expert*innen.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Rechtsvorschriften ein wichtiger Schritt zur Absicherung des Einsatzes von Assistenzhunden und für die notwendigen, allgemeinen Grundlagen sind. Verbesserungen sind möglich bzw. notwendig im Bereich von Bekanntheit, Verständlichkeit und praktischer Umsetzung der Reglungen, vor allem bei den Zutrittsrechten der Mensch-Hund-Gemeinschaft, in der Phase von Beschaffung, Ausbildung und Anerkennung sowie Nachbegleitung der Mensch-Hund-Gemeinschaft nach erfolgter Prüfung.




