Berlin (kobinet)
Heute ist ein wichtiger Tag.
Heute endet eine Frist.
Eine Frist ist ein Zeit-Punkt.
Bis dahin muss etwas fertig sein.
Die Frist endet am 8. Dezember 2025.
Bis heute konnten Menschen ihre Meinung sagen.
Es geht um ein neues Gesetz.
Ein Gesetz ist eine Regel.
Die Regel gilt für alle Menschen.
Das Gesetz heißt: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist: BGG.
Was steht in dem Gesetz-Entwurf?
Im Gesetz-Entwurf steht ein Satz.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan.
Der Plan ist für ein neues Gesetz.
Politiker schreiben den Plan.
Dann prüfen andere den Plan.
Später wird abgestimmt.
Der Satz steht in Paragraph 7.
Ein Paragraph ist ein Abschnitt.
Der Abschnitt ist in einem Text.
So findet man Stellen leichter.
Der Satz macht viele Menschen wütend.
Der Satz bedeutet:
Firmen müssen keine Barriere-Freiheit machen.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Firmen müssen ihre Gebäude nicht umbauen.
Firmen müssen ihre Angebote nicht ändern.
Die Firmen können sagen:
Das ist zu teuer.
Oder die Firmen sagen: Das ist zu schwer.
Dann müssen die Firmen nichts ändern.
Das ist ein Problem.
Das Problem betrifft behinderte Menschen.
Wer hat das entschieden?
Das Bundes-Wirtschafts-Ministerium hat das entschieden.
Das Bundes-Wirtschafts-Ministerium ist ein Amt.
Das Amt ist in Deutschland.
Dort arbeiten viele Menschen.
Sie kümmern sich um Firmen.
Und sie kümmern sich um Arbeit.
Das Ministerium hat lange dagegen gearbeitet.
Das Ministerium wollte den Entwurf ändern.
Das sagt die LIGA Selbst-Vertretung.
Die LIGA vertritt behinderte Menschen.
Das Ministerium hat sich durchgesetzt.
Durchgesetzt bedeutet: Jemand hat sein Ziel erreicht.
Die Person hat andere überzeugt.
Jetzt gilt die neue Regel.
Viele Menschen finden das nicht gut.
Was haben Menschen dagegen getan?
Der Deutsche Behinderten-Rat hat protestiert.
Der Protest war am 3. Dezember.
Der Protest war in Berlin.
Der Protest war vor dem Ministerium.
Die Menschen wollen Barriere-Freiheit.
Die Menschen fordern ihr Recht.
Wie geht es jetzt weiter?
Der Entwurf kann noch geändert werden.
Am 17. Dezember 2025 gibt es ein Treffen.
Das Bundes-Kabinett trifft sich.
Das Bundes-Kabinett ist die Regierung.
Die Regierung ist von Deutschland.
Das Kabinett besteht aus dem Kanzler.
Und das Kabinett besteht aus Ministern.
Das Kabinett soll über den Entwurf abstimmen.
Abstimmen bedeutet: Eine Gruppe entscheidet zusammen.
Jeder sagt seine Meinung.
Jeder kann Ja sagen.
Oder jeder kann Nein sagen.
Die meisten Stimmen gewinnen.
Dann geht der Entwurf zum Bundes-Tag.
Der Bundes-Tag ist eine Gruppe.
Die Gruppe besteht aus Menschen.
Die Menschen vertreten das Volk.
Das Volk ist in Deutschland.
Der Bundes-Tag kann den Entwurf ändern.
Die Abgeordneten entscheiden dann.
Abgeordnete sind Menschen.
Sie vertreten die Bürger.
Sie arbeiten in der Politik.
Die Abgeordneten entscheiden über das Gesetz.

Foto: omp
Berlin (kobinet) Heute, am 8. Dezember 2025, endet die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen zum Referentententwurf des Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom 19. November 2025. "Für Unternehmen im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung." Dieser Satz, der sich im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter § 7 Absatz 3, Satz 3 befindet, ist einer der zentralen Aufreger, der derzeit die Diskussion um die seit langem versprochene Reform des Behindertengleichstellungsgesetz beherrscht. Denn im Kern bedeutet dieser Satz den Schutz der Diskriminierer unter den privaten Anbietern von Dienstleistungen und Produkten, die ihre Angebote nicht barrierefrei gestalten. Sie haben damit die perfekte Ausnahmegenehmigung, wenn entsprechende Änderungen bei der Erbringung der Dienstleistung als "unverhältnismäßige und unbillige Belastung" abgetan werden kann, so die Kritik der LIGA Selbstvertretung.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung durch ihre monatelange Blockadepolitik des Referentenentwurfs für die BGG-Reform auf ganzer Linie durchgesetzt, wenn diese Formulierung im weiteren Gesetzgebungsprozess so bleibt. Deshalb hat der Deutsche Behindertenrat auch am 3. Dezember vor dem Bundeswirtschaftsministerium in Berlin eine Protestveranstaltung für Barrierefreiheit durchgeführt.
Nach dem Ende der Stellungnahmefrist wird der Referentenentwurf eventuell noch abgeändert und dann als Gesetzentwurf für die Kabinettssitzung am 17. Dezember 2025 vorbereitet, wo der Gesetzentwurf dann nach derzeitigem Plan vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Daraufhin wird der Gesetzentwurf an den Deutschen Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung gesandt. Damit sind dann die Abgeordneten des Deutschen Bundestages für das weitere Verfahren und eventuelle Änderungen des Gesetzentwurfs verantwortlich.

Foto: omp
Berlin (kobinet) Heute, am 8. Dezember 2025, endet die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen zum Referentententwurf des Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom 19. November 2025. "Für Unternehmen im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung." Dieser Satz, der sich im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter § 7 Absatz 3, Satz 3 befindet, ist einer der zentralen Aufreger, der derzeit die Diskussion um die seit langem versprochene Reform des Behindertengleichstellungsgesetz beherrscht. Denn im Kern bedeutet dieser Satz den Schutz der Diskriminierer unter den privaten Anbietern von Dienstleistungen und Produkten, die ihre Angebote nicht barrierefrei gestalten. Sie haben damit die perfekte Ausnahmegenehmigung, wenn entsprechende Änderungen bei der Erbringung der Dienstleistung als "unverhältnismäßige und unbillige Belastung" abgetan werden kann, so die Kritik der LIGA Selbstvertretung.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung durch ihre monatelange Blockadepolitik des Referentenentwurfs für die BGG-Reform auf ganzer Linie durchgesetzt, wenn diese Formulierung im weiteren Gesetzgebungsprozess so bleibt. Deshalb hat der Deutsche Behindertenrat auch am 3. Dezember vor dem Bundeswirtschaftsministerium in Berlin eine Protestveranstaltung für Barrierefreiheit durchgeführt.
Nach dem Ende der Stellungnahmefrist wird der Referentenentwurf eventuell noch abgeändert und dann als Gesetzentwurf für die Kabinettssitzung am 17. Dezember 2025 vorbereitet, wo der Gesetzentwurf dann nach derzeitigem Plan vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Daraufhin wird der Gesetzentwurf an den Deutschen Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung gesandt. Damit sind dann die Abgeordneten des Deutschen Bundestages für das weitere Verfahren und eventuelle Änderungen des Gesetzentwurfs verantwortlich.




