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Bundesregierung informierte über Beschäftigtenzahl und Entgelt in Werkstätten für behinderte Menschen

Wegweiser, der in die Werkstatt und auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt zeigt
Wegweiser, der in die Werkstatt und auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt zeigt
Foto: privat

Berlin (kobinet) Während die Verbände behinderter Menschen weiterhin auf eine Reform des Werkstättensystems warten müssen, wie zuletzt bei der Online-Veranstaltung von Werkstatträte Deutschland vom 21. Oktober 2024 deutlich wurde, hat die Bundesregierung nun einige Zahlen über die Beschäftigtenzahl und das Entgelt in den Werkstätten geliefert. "Über die Zahl der Beschäftigten im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und die Höhe ihres durchschnittlichen monatlichen Arbeitsentgelts berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2311) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/1971). Danach stieg die Zahl der Beschäftigten im Arbeitsbereich der WfbM von 278.591 im Jahr 2014 auf 294.500 im Jahr 2019 und ging danach auf 283.581 im Jahr 2023 zurück. Die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Arbeitsentgelts der Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich der WfbM lag den Angaben zufolge im Jahr 2023 bei 232 Euro", heißt es vonseiten des Informationsdienstes "Heute im Bundestag".

Im Hinblick auf die Entwicklung der Höhe des durchschnittlichen monatlichen Arbeitsentgelts von behinderten Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, haben sich die Zahlen u. a. wie folgt entwickelt: 2014 lag dieses bei 181 Euro, 2018 bei 215 Euro, 2021 bei 214 Euro und 2023 bei 232 Euro pro Monat.

Interessant ist die Antwort der Bundesregierung auf die Frage zu den Übergangsquoten von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Hier heißt es in der Antwort der Bundesregierung: „Nach den Ergebnissen der Werkstattstudie lag die Übergangsquote vom Arbeitsbereich der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt im Jahr 2015 bei 0,26 Prozent und im Jahr 2019 bei 0,35 Prozent. Darüber hinausgehende Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.“ Da es sich bei der Ermöglichung behinderter Menschen für eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt um eine Kernaufgabe der WfbMs handelt, ist es erstaunlich, dass hierzu seit 2019 keine aktuellen Zahlen vorliegen oder bekannt gegeben wurden.

Erstaunlich ist auch, dass bei den Beschäftigten in Werkstätten nicht davon ausgegangen werden kann, dass diese in einer besonderen Wohnform leben. Dies trifft sogar nur für die Minderheit zu. In der Antwort der Bundesregierung heißt es dazu: „Nach den Ergebnissen der Werkstattstudie ist davon auszugehen, dass rund 40 Prozent der Beschäftigten im Arbeitsbereich einer WfbM in besonderen Wohnformen leben.“

Ein Blick auf die Zahlen zu den Nutzern des Budgets für Arbeit, einer Errungenschaft des Bundesteilhabegesetzes von 2016, zeigt, dass auch hier viel Luft nach oben ist. In der Antwort der Bundesregierung heißt es dazu: „Das Budget für Arbeit nach § 61 SGB IX wurde zum 1. Januar 2018 eingeführt. Die Zahl der Leistungsberechtigten, die laut dem Kennzahlenvergleich der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) im Zeitraum von 2018 bis 2023 ein solches erhalten haben, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Neuere Zahlen liegen nicht vor.“ Aus der Tabelle geht hervor, dass 2018 355 Personen das Budget für Arbeit nutzten. 2019 waren es 1.477, 2020 1.679. 2022 belief sich diese Zahl auf 2.950 behinderte Menschen, die das Budget für Arbeit nutzen. Für 2023 werden 3.457 behinderte Menschen angegeben. Im Vergleich zu der Zahl von 283.581 behinderten Menschen, die im Jahr 2023 im Arbeitsbereich der WfbM tätig waren, stellt die Zahl der 3.457 Nutzer eines Budgets für Arbeit gerade einmal etwas mehr als 1,2 Prozent dar. Wenn man bedenkt, dass ca. 27.000 behinderte Menschen zu den geringen Werkstattlöhnen zum Teil schon längere Zeit auf ausgelagerten Arbeitsplätzen bei regulären Arbeitgebern arbeiten, sind auch hier dringend Reformen nötig.

Zu den weiteren Plänen in Sachen Budget für Arbeit teilt die Bundesregierung mit: „Der Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode sieht vor, das Budget für Arbeit attraktiver zu machen. Menschen mit Behinderungen, die sich für ein Budget für Arbeit entscheiden, sollen bei der Rente nicht schlechter gestellt werden als Beschäftigte in einer WfbM.“

Link zu den Antworten der Bundesregierung auf die Anfrage