
Foto: Bündnis AGG Reform Jetzt
Berlin (kobinet) In Berlin sollen heute am 3. März 2025 die Sondierungsgespräche zwischen der CDU/CSU und der SPD für eine schwarz-rote Bundesregierung weitergehen, heißt es in einem Bericht der tagesschau. Bereits vor Beginn der Sondierungsgespräche hat sich Eva Maria Andrades im Auftrag der Koordinationsgruppe des Bündnis AGG Reform - Jetzt! an eine Reihe von Akteur*innen gewandt, die an den Sondierungsgesprächen für die Union und SPD mitwirken. Mit einem Schreiben an die Akteur*innen wird an die Wichtigkeit der Stärkung des Schutzes vor Diskriminierungen in Deutschland erinnert und appelliert, dass dies im zukünftigen Koalitionsvertrag entsprechend verankert werden soll.
Im Namen der Koordinierungsgruppe des Bündnisses AGG Reform-Jetzt!, das von über 120 zivilgesellschaftlichen Organisationen aus dem gesamten Spektrum der Antidiskriminierungsarbeit und der Selbstorganisationen von Menschen die u.a. anhand ihrer Herkunft, ihres Geschlechtes, der Religion/Weltanschauung des Lebensalters, der Behinderung, sexuellen Identität, des Gewichts und sozialen Status Benachteiligung erleben, getragen wird, schildert Eva Maria Andrades u.a.: „In unserer Arbeit stoßen wir immer wieder auf Schutzlücken und Schwachstellen in den Regelungen gegen Diskriminierung. Trotz der Intention, Betroffene vor Diskriminierung zu schützen, ermöglicht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nur unzureichenden Zugang zu rechtlichem Vorgehen. Außerdem erfasst es nicht alle relevanten Diskriminierungsformen und findet auf zentrale Bereiche keine Anwendung.“
Für die Koalitionsverhandlungen bittet die Koordinierungsgruppe des Bündnisses Folgendes im Koalitionsvertrag zu vereinbaren: „Wir werden den rechtlichen Diskriminierungsschutz stärken und erweitern.“ Hierzu müsse der Rechtsschutz für Betroffene gestärkt werden, indem die Fristen verlängert, Verbandsklagen eingeführt und Beratungsangebote ausgebaut werden. Zudem sei der Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auszuweiten, um einen wirksameren Diskriminierungsschutz zu gewährleisten. Ohnehin müsse durch die fristgerechte Umsetzung der EU-Standardrichtlinien in Deutschland bis 2026 die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in ihren Kompetenzen gestärkt werden.