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Finanzierung des Hilfesystems langfristig sichern

Polizist i8n Uniform, der Handschellen drohend zeigt
Die Strafe wartet bereits
Foto: olenchic In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen

STUTTGART (kobinet) Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat dem Gewalthilfegesetz zugestimmt. Es sieht ab 2032 für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe vor. Das ist ein Meilenstein in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, erklärt der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. Die Verfügbarkeit von Frauenhausplätzen und Frauenberatungsstellen im Land werde somit zur Pflicht und die Finanzierung aus Freiwilligkeitsleistungen der Kommunen geholt. Laut Kriminalstatistik 2023 wurden 16.400 Frauen in Baden-Württemberg Opfer von häuslicher Gewalt, so der Verband.

Mit der Einführung des Gesetzes stehen die Länder in der Pflicht, ein verlässliches, bedarfsgerechtes und solide finanziertes Hilfesystem bis 2032 auszubauen und bereitzustellen. Der Bund beteiligt sich an den Kosten bis ins Jahr 2036 mit insgesamt rund 2,6 Mrd. Euro.

„Für Baden-Württemberg bedeutet das ein entschlossener Ausbau an Beratungsstellen und Frauenhausplätzen in den nächsten Jahren. Jede Frau soll Schutz und Beratung finden, wenn sie dies braucht. Keine darf mehr wegen Überlastung des Hilfesystems abgewiesen werden“, betont Dr. Katrin Lehmann, Referentin für Frauen und Mädchen beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. Mit dem Gewalthilfegesetz sei auch den Finanzierungsstreitigkeiten für einen Aufenthalt im Frauenhaus ein Ende bereitet. Künftig müssten allen Frauen kostenfrei Beratung und Schutz zur Verfügung stehen. Das sei aktuell keine Selbstverständlichkeit. Für manche Frauen gebe es keinen Kostenträger, der den Aufenthalt im Frauenhaus übernehmen werde. Oder die Kommunen stritten über die Zuständigkeit, wer den Frauenhausaufenthalt finanzieren müsse. Das dauere häufig Jahre und gehe nicht selten zu finanziellen Lasten der Frauenhäuser aus. „Es ist hoch anzuerkennen, dass der Bund 2,6 Mrd bereitstellt. Er sollte sich jedoch auch nach 2036 an den laufenden Kosten eines gewachsenen Hilfesystems beteiligen“, so Dr. Lehmann.