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Wird erstmals ein Gesetzentwurf im Bundestag von Zustimmung der AfD abhängig gemacht?

Bundesadler im Plenarsall
Bundestag Adler
Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Die Debatte vom 29. Januar 2025 und der damit verbundene Beschluss des Deutschen Bundestages für einen von der CDU/CSU eingebrachten Entschließungsantrag zur Asylpolitik, der auf die Zustimmung der AfD aufbaute, sitzt vielen demokratisch engagierten Menschen noch in den Knochen. Folgt heute, am 31. Januar 2025, nun schon der zweite und noch viel weitreichendere Akt der Zusammenarbeit mit der AfD? Dieses Mal geht es nicht "nur" um einen Entschließungsantrag, sondern um einen Gesetzentwurf, der auf die Zustimmung der AfD aufbaut und einen weiteren Bruch der sogenannten Brandmauer bedeuten könnte. Die Debatte mit anschließender Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 35 mit der zweiten und dritten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland (Zustrombegrenzungsgesetz) findet am 31. Januar von 10:30 bis 11:50 Uhr statt und wird über die Internetseite des Bundestages unter www.bundestag.de live übertragen.

Link zu weiteren Infos zum Gesetzentwurf

Link zur Tagesordnung des Bundestag, in der aktuellen Zeiten der Beratungen angezeigt werden

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