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ERFURT (kobinet) Der Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen in Thüringen, Joachim Leibiger, hat mit Blick auf die anstehenden Beratungen über den Staatsvertrag der Länder zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf Unklarheiten, mangelnde Transparenz und fehlende Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren Interessenvertretungen hingewiesen. Er empfiehlt den Abgeordneten, dem von der früheren Landesregierung ausgehandelten Vertragswerk nicht zuzustimmen, sondern auf Nachverhandlungen zu dringen.
Joachim Leibiger stellt in diesem Zusammenhang fest: „Wie sooft bei Staatsverträgen werden Betroffene und ihre Interessenvertreter nicht bei deren Aushandlung beteiligt, sondern vor vollendete Tatsachen gestellt. Die grundlegende Zielrichtung des Vertrages, eine zentrale Überwachungsbehörde für ganz Deutschland aufzubauen und in Sachsen-Anhalt anzusiedeln ist vernünftig und zu begrüßen. Denn so muss nicht in jedem Bundesland eine entsprechende Struktur aufgebaut werden“.
Da Thüringen sich zunächst mit 130.000 €, ab 2027 sogar mit mehr als 300.000 € jährlich an der Finanzierung dieser Behörde beteiligen soll, ist es für den Beauftragten wichtig zu erfahren, wie diese Behörde arbeitet, welche Informationen wie fließen und wie Menschen mit Behinderungen als von den Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes Betroffene von der Behörde in ihre Arbeit einbezogen werden. „Leider ist weder eine Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren Interessenvertretungen – zum Beispiel über eine Mitgliedschaft im Verwaltungsrat – vorgesehen, noch die regelmäßige Herausgabe von Tätigkeitsberichten“, bemängelt Leibiger.
Auch der Informationsfluss an die Länder ist nach Leibigers Worten nicht geregelt. Der Entwurf des Zustimmungsgesetzes lässt außerdem offen, wer Thüringen im Verwaltungsrat der Behörde vertritt und wie Informationen innerhalb der Landesregierung und gegenüber dem Landtag sowie dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen mitgeteilt werden. „Der Staatsvertrag ist für mich unausgereift, lässt für Betroffene wichtige Fragen offen und bedarf daher der Nachbesserung. Ich empfehle daher den Abgeordneten des Thüringer Landtags, dem Text in der vorliegenden Fassung nicht zuzustimmen.“ fasst Joachim Leibiger seine Einschätzung zusammen.




