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Berlin (kobinet) In zwei Bundesländern steht eine Erhöhung des Blindengeldes bevor. Darauf macht der Informationsdienst des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) dbsv-direkt aufmerksam. "Der Landtag des Saarlandes hat am 4. Dezember Änderungen beim Landesblindengeld beschlossen. Aus der bisherigen Blindheitshilfe wird ein Teilhabegeld mit verbesserten Leistungen für blinde Menschen. So steigt das Blindengeld ab 2026 um 10 Euro auf 460 Euro monatlich und ab 2027 um weitere 10 Euro auf 470 Euro. Minderjährige erhalten ab 2026 monatlich 327 Euro, ab 2027 sind es 337 Euro. Neu eingeführt wird ab dem 1. Juli 2025 ein Taubblindengeld, das monatlich 675 Euro für Erwachsene und 476 Euro für Minderjährige beträgt. Auch das Taubblindengeld erhöht sich 2026 und 2027 um jeweils 10 Euro monatlich", heißt es im Bericht von dbsv-direkt.
Und weiter heißt es im dbsv-direkt-Bericht: „Zudem ist im Gesetz ab 2028 eine Dynamisierung des Teilhabegeldes für blinde und für taubblinde Menschen festgehalten. Dann wird der Betrag an die Rentenentwicklung gekoppelt. Christiane Möller, Justiziarin des DBSV, sieht im Saarland positive Entwicklungen: ‚Hervorzuheben sind die Einführung eines Nachteilsausgleichs für taubblinde Menschen und die künftige Dynamisierung der Leistungen. Es ist ein starkes Signal, dass der Gesetzgeber durch die beschlossenen Verbesserungen den für blinde und taubblinde Menschen so wichtigen Nachteilsausgleich für die Teilhabe am alltäglichen Leben stärkt.'“
Auch Schleswig-Holstein will sein Landesblindengeld erhöhen, das hat die Landesregierung am 13. November 2024 angekündigt. Im Rahmen der Verabschiedung des anstehenden Haushaltsbegleitgesetzes soll der Betrag um 25 Euro steigen. Vom Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein gibt es dafür nicht nur Applaus, denn der Betrag wird nicht annähernd den gestiegenen Lebenshaltungskosten gerecht. Zudem könnte eine etwa doppelt so hohe Erhöhung umsetzbar sein, ohne den Landeshaushalt zu belasten, da die Zahl der blinden Menschen sinkt. Die geplante Erhöhung nutze nicht einmal den bestehenden Haushaltsansatz für das Blindengeld aus.
Auch der DBSV zeigt sich enttäuscht: „Schleswig-Holstein bleibt mit Abstand Schlusslicht bei den Blindengeldleistungen in Deutschland. Anders als bei den kürzlich erfolgten Blindengelderhöhungen im Saarland oder Brandenburg ist leider auch keine automatische Dynamisierung der Leistungen durchsetzbar gewesen.“ Christiane Möller ergänzt weiter: „Blindheit ist in ganz Deutschland gleich. Deshalb werden wir uns weiter für bundesweit einheitliche Blindengeldleistungen einsetzen.“
Das Blindengeld ist nicht dazu gedacht, die Lebenshaltungskosten zu bewältigen, sondern blindenspezifische Härten. Wir müssen ja im Supermarkt nicht mehr zahlen, weil wir blind sind. Außerdem ist die Blindenhilfe überall gleich hoch, das ignoriert der DBSV. Personen, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten bekommen die volle Blindenhilfe in Höhe von 700 € oder so.