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Hubert Hüppe hinterfragt die Umsetzung weiterer Schritte im Bundesteilhabegesetz

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Foto: NITSA e. V.

Berlin (kobinet) In einer schriftlichen Anfrage an die Bundesregierung erkundigte sich der Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe (CDU) nach den konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angekündigten Änderungen bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Die Bundesregierung teilte mit, dass die Prüfung weiterer Maßnahmen in diesem Bereich noch nicht abgeschlossen sei. Dabei würden sowohl die finanzielle Entwicklung in der Eingliederungshilfe als auch die Haushaltssituation von Ländern und Kommunen sowie potenzielle Verwaltungsvereinfachungen berücksichtigt. Die Gespräche mit den Kostenträgern sowie die Prüfung möglicher Optionen dauern noch an. Dies teilte das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA) mit.

„Seit Inkrafttreten der dritten Reformstufe des BTHG im Jahr 2020 übersteigen die Ausgaben für die Einkommens- und Vermögensprüfung der Leistungsberechtigten die Einnahmen aus der Anrechnung jedoch erheblich. Die Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung könnte somit nicht nur zur Entlastung der Betroffenen beitragen, sondern auch positive Effekte für die Haushaltssituation der Länder und Kommunen mit sich bringen. Angesichts der verbleibenden Monate dieser Legislaturperiode sollte die Bundesregierung die Prüfung schnellstmöglich abschließen, um den angekündigten Reformschritt zeitnah umzusetzen“, heißt es im Blog-Eintrag von NITSA

Link zur schriftlichen Anfrage: PDF-Dokument

Lesermeinungen

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2 Lesermeinungen
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M. Guenter
28.10.2024 19:13

Hmm,

naja, in sehr vielen Bereichen wird durch die Änderungen des BTHG auf die Erfassung von Einkommen und Vermögen verzichtet – früher waren damit ganze Fachabteilungen beschäftigt.
Das jetzt ausgerechnet die CDU, die in den letzten 40 Jahren ganze 10 Jahre nicht in der Regierungsverantwortung war, solch eine Nachfrage stellt, ist schon eher frech!
Andererseits weiß ich auch nicht, wie man gänzlich auf diese Überprüfungen verzichten könnte -ich hatte schon Leistungsberechtigte, die in einem Hochmietgebiet 2 große Eigentumswohnungen hatten (Wert knapp unter 1 Million), denen aber 100€ Selbstbeteiligung – wir reden von einer Beteiligung, nicht vom Ausschluss von Leistungen! – im Monat dann doch zuviel waren…
Mal so als Relation: Als Schwerbehinderter müsste ich rund 150€/Monat allein schon davon aufbringen, nur um meine Steuerlast DARÜBER! bei der Steuererklärung anrechnen zu können….

Marion
28.10.2024 10:19

Autsch …. Einfach mal PDF genau lesen. Eine schriftliche Anfrage war das nicht, denn sonst wäre die schon lange veröffentlicht worden, sondern es war eine Frage (ja, das macht einen Unterschied im Bundespolitischem Geschäft)

Inhaltlich ist die Antwort, so sehe ich das, positiv zu bewerten. Oder dann doch nicht?