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NETZWERK ARTIKEL 3 mit neuem Vorstand und ehrgeizigen Zielen

Logo: NETZWERK ARTIKEL 3
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Foto: NETZWERK ARTIKEL 3

Berlin (kobinet) Auch über 25 Jahren nach der Gründung des Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter NETZWERK ARTIKEL 3 hat der in Berlin ansässige Verein noch ehrgeizige Ziele. Dies wurde bei der letzten Mitgliederversammlung am 7. Juni 2024 deutlich. Neben der Wahl eines neuen Vorstandsmitglieds will sich das NETZWERK ARTIKEL 3 verstärkt für die Umsetzung, der im Koalitionsvertrag verankerten behindertenpolitischen Ziele und dabei vor allem für die umfassende Verpflichtung zur Barrierefreiheit einsetzen.



Mit Thomas Künneke hat das NETZWERK ARTIKEL 3 neben den bisherigen Vorstandsmitgliedern Prof. Dr. Sigrid Arnade und Prof. Dr. Gisela Hermes einen neuen Mitstreiter im Vorstand. Barbara Vieweg schied aus dem Vorstand aus, weil sie beim NETZWERK ARTIKEL 3 eine Beschäftigung angenommen hatte.

In der Diskussion über weitere Vorhaben des Verein wurde deutlich, wie wichtig es ist, dass sich behinderte Menschen sowohl vor Ort als auch bundesweit verstärkt für die Gleichstellung und die Umsetzung der Menschenrechte behinderter Menschen einsetzen. Gerade vor Ort werden viele Entscheidungen gefällt, bei denen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eingefordert werden muss. Flagge zeigen, sich als behinderte Menschen in die Kommunalpolitik einmischen und nicht locker lassen. Das sind einige Erfahrungen, die bei der Mitgliederversammlung des NETZWERK ARTIKEL 3 geschildert und bekräftigt wurden. Vor allem bei der Entwicklung von kommunalen Aktionsplänen sei der Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“ wichtiger denn je, denn ein Forschungsprojekt der Universität Siegen und des Deutschen Instituts für Menschenrechte zeige auf, dass in Sachen Partizipation hier noch sehr viel Luft nach oben ist.

Aber vor allem auch die bundespolitischen Rahmenbedingungen seien wichtig. Deshalb gelte es nun, nicht locker zu lassen und die Umsetzung der im Koalitionsvertrag verankerten behindertenpolitischen Maßnahmen einzufordern. Die gesetzliche Verankerung der Verpflichtung zur Barrierefreiheit bzw. angemessener Vorkehrungen müsse erreicht werden. Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dürfe nicht weiter aufgeschoben werden, waren sich die Teilnehmenden der Mitgliederversammlung des NETZWERK ARTIKEL 3 einig.