Redaktioneller Hinweis: Für Artikel der Kategorie "Kolumne" sind ausschließlich die Autoren verantwortlich. Dies gilt auch für deren Äußerungen in den Lesermeinungen sowie für die Moderation der Kommentare zu deren Beiträgen. Die Inhalte geben nicht die Meinung der Redaktion oder des Trägervereins wieder. Inhaltliche Kritik richten Sie bitte direkt an die Autoren (via Vorstand, wir leiten weiter) per Email.
Dieser Artikel steht derzeit leider nicht in besser verständlicher Form zur Verfügung.

Foto: Stephanie Aeffner
Berlin (kobinet) Dass für Stephanie Aeffner das Grundgesetz etwas ganz besonderes ist, das machte die Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen mittels eine Instagram-Videos deutlich. Vor allem auch deshalb, weil vor 30 Jahren der Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" in Artikel 3 des Grundgesetzes mit aufgenommen wurde.





Das Grundgesetz empfinde auch ich als sehr wichtig. Auch für mich verdeutlicht der Art. 3 GG nur noch einmal Artikel 1 GG.
Jedes Menschenleben hat seinen individuellen Wert! Für eine Person aber auch für das dazugehörige Umfeld.
Leider müssen viele Menschen in Deutschland immer wieder neu dafür kämpfen, dass diese Selbstverständlichkeiten jedem Mitmenschen ermöglicht werden.