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Für Stephanie Aeffner ist das Grundgesetz etwas ganz besonderes

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Portraitfoto Stephanie Aeffner, eine junge Frau mit langen blonden Haaren
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Foto: Stephanie Aeffner

Berlin (kobinet) Dass für Stephanie Aeffner das Grundgesetz etwas ganz besonderes ist, das machte die Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen mittels eine Instagram-Videos deutlich. Vor allem auch deshalb, weil vor 30 Jahren der Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" in Artikel 3 des Grundgesetzes mit aufgenommen wurde.



Link zum Video von Staphanie Aeffner auf Instagram zum 75. Geburtstag des Grundgesetz und zu 30 Jahren Benachteiligungsverbot behinderter Menschen

Lesermeinungen

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1 Lesermeinung
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Heidi Eiselein
26.05.2024 10:21

Das Grundgesetz empfinde auch ich als sehr wichtig. Auch für mich verdeutlicht der Art. 3 GG nur noch einmal Artikel 1 GG.
Jedes Menschenleben hat seinen individuellen Wert! Für eine Person aber auch für das dazugehörige Umfeld.
Leider müssen viele Menschen in Deutschland immer wieder neu dafür kämpfen, dass diese Selbstverständlichkeiten jedem Mitmenschen ermöglicht werden.