
Foto: LVR
KÖLN(kobinet) Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fördert seit dem Jahr 2019 Bauprojekte mit inklusivem Charakter. Um künftig noch mehr Projekte flexibler fördern zu können, wurden jetzt die Satzung und die Förderrichtlinien zur inklusiven Bauprojektförderung überarbeitet.
Dazu wurde die maximale Förderhöhe pro Projekt angepasst und von bisher maximal 200.000 Euro beziehungsweise maximal zehn Prozent der Baukosten auf künftig 400.000 Euro oder maximal 20 Prozent der anerkennungsfähigen Baukosten verdoppelt. Zudem wurde die bislang geltende Quote von 30 Prozent Bewohner mit einer wesentlichen Behinderung im Leistungsbezug der Eingliederungshilfe im Projekt angepasst. Diese ist künftig flexibler gestaltet, in Abhängigkeit von der Größe des Projekts und der Zahl der Bewohnenden.
„Als größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderung ist es dem LVR ein besonderes Anliegen, Inklusion in allen Lebensbereichen zu fördern. Dazu zählt insbesondere, dass Menschen mit und ohne Behinderung unter einem Dach gemeinsam nachbarschaftlich wohnen und leben können. Mit der Anpassung der Förderrichtlinien möchten wir dazu beitragen, dass noch mehr inklusive Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden können“, betont Anne Henk-Hollstein, die Vorsitzende der Landschaftsversammlung Rheinland in diesem Zusammenhang.
Ich lese hier immer wieder, was der LVR Tolles macht und wie er sich als Vorreiter darstellt.
Unsere Geschichte ist jedoch eine ganz andere. Wir klagen seit über einem Jahr gegen Leistungskürzungen für unser erwachsenes schwerbehindertes Kind. Dabei werden Schriftsätze seitens des LVR verfasst, die vollkommen unsachlich, beleidigend und auch unwahr sind. Von einer Landesbehörde hätte ich das nicht erwartet. Ich bin geschockt und verstehe jetzt, warum manche den „Klageweg“ lieber nicht gehen wollen.