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Heidelberg (kobinet) Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) und ihre wissenschaftlichen Kooperationspartner laden zu einer Online-Diskussion unter dem Motto: "Wege in den inklusiven Arbeitsmarkt für kognitiv und seelisch beeinträchtigte Menschen" zu den Budgets für Arbeit/Ausbildung als Weichenstellung ein, die noch bis zum 31. Oktober läuft. "Trotz zahlreicher Anstrengungen ist der allgemeine Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen bis heute nicht frei zugänglich. Auch die mit der Reform durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) eingeführten Instrumente Budget für Arbeit (BfA) und Budget für Ausbildung erzielen noch nicht die beabsichtigte Wirkung. Dabei könnten sie vor allem für Menschen mit kognitiver oder mit seelischer Beeinträchtigung eine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bedeuten", heißt es in der Ankündigung der Online-Diskussion.
Diese Situation ist Anlass für eine offene Online-Diskussion der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) unter Beteiligung von Expertinnen und Experten.
„Mit der Reform durch das BTHG sollten Fehlsteuerungen in die Eingliederungshilfe vermieden und der Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen bleibt es dennoch besonders schwer, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen außerhalb der Werkstatt zu finden und zu behalten. Sie sind die mit Abstand größte Gruppe der in WfbM beschäftigten Menschen; die Vermittlungsquoten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bleiben gering (‚Einmal WfbM, immer WfbM‘). Um Exklusionsrisiken beispielsweise am Übergang von der Schule ins Arbeitsleben zu begegnen, sind eine am persönlichen Lebenslauf orientierte Teilhabeplanung und koordinierende Leistungsgewährung grundlegend. Auch die Potenziale des BfA und des Budgets für Ausbildung gilt es zu nutzen. Untersuchungen zeigen jedoch noch erhebliche Abstimmungslücken zwischen den verantwortlichen Akteuren und Beratungsbedarf von Menschen mit Behinderungen beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“, heißt es in der Ankündigung der Online-Diskussion.
Im Online-Forum „Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ (FMA) stehen zwischen dem 11. und 31. Oktober 2023 förderliche und hemmende Faktoren bei der Inanspruchnahme der Budgets im Mittelpunkt.
Die Online-Diskussion finden Sie unter: fma.reha-recht.de
Die Veranstaltung ist Teil des Kooperationsprojekts „Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht (ZIP – NaTAR)“, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.
Weitere Informationen finden Sie auf der Projektseite: www.reha-recht.de/zip-natar
Über „Wege in den Inklusiven Arbeitsmarkt“ zu Diskutuieren macht meiner Meinung nur dann Sinn, wenn man einen Inklusiven Arbeitsmarkt hat……… Vielleicht bin ich zu Blind…… Aber:
Wo ist der denn?? Ich kann ihn nicht mal im Ansatz erkennen…..
Es gibt ihn, aber man muss ihn suchen. Daher halte auch ich die Debatte für sinnlos und insbesondere auch die (kennzeichnungspflichtige) Werbung für diese Diskussion.
Vielleicht bringt die geplante Werkstattreform etwas und wird zum ersten Schritt für einen echten inklusiven Arbeitsmarkt, aber bis dahin werden noch Jahre vergehen.
schön ausgedrückt…. „…für den ECHTEN inklusiven Arbeitsmarkt“!! 😉