Greifswald (kobinet) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informierte vor kurzem darüber, dass das neue Soziale Entschädigungsrecht (SER) ab 1.1.2024 in Kraft treten wird. Das entsprechende Sozialgesetzbuch XIV wurde bereits am 19.12.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl.I S. 2652). Dadurch wird das gesamte SER zusammengefasst und klar dargestellt, wie Henry Spradau in seinem Bericht für die kobinet-nachrichten mit weiteren Infos darstellt.
Bericht von Henry Spradau
Soziales Entschädigungsrecht (SER) neu geregelt
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informierte vor kurzem darüber, dass das neue Soziale Entschädigungsrecht (SER) ab 1.1.2024 in Kraft treten wird. Das entsprechende Sozialgesetzbuch XIV wurde bereits am 19.12.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl.I S. 2652). Dadurch wird das gesamte SER zusammengefasst und klar dargestellt.
Derzeit ist das SER vor allem im Bundesversorgungsgesetz (BVG) aus den 1950er-Jahren geregelt, das ursprünglich für Kriegsbeschädigte und -hinterbliebene der beiden Weltkriege geschaffen wurde. Entsprechend gilt das BVG aufgrund sog Nebengesetze seit Jahrzehnten in entsprechender Anwendung auch für weitere Personengruppen. Dazu gehören insbesondere Opfer von Gewalttaten, zu denen auch Terrortaten zählen, Wehrdienst- und Zivildienstbeschädigte, Opfer staatlichen Unrechts in der DDR und Impfgeschädigte sowie jeweils deren Hinterbliebene.
Gemeinsam für diese verschiedenen Rechtsgrundlagen gilt: Wer einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, für dessen Folgen die Gemeinschaft einzutreten hat, kann Ansprüche auf umfassende Versorgung im Rahmen der Sozialen Entschädigung geltend machen.
Im neuen SER gibt es etliche Regelungen zu Hilfen, die teilweise auch schon vorab eingeführt wurden, zum Beispiel sogenannte Traumaambulanzen. Diese haben die Aufgabe, schnelle Hilfen für Opfer von Gewalttaten bereitzustellen. Dies gilt besonders für körperliche oder psychische Gewalterfahrungen. Diese können Symptome starker psychischer Belastungen auslösen. Um den Betroffenen eine möglichst umgehende, und damit besonders wirksame Hilfe anzubieten, wurden diese Traumaambulanzen eingerichtet.
Einen bundesweiten Überblick kann man sich über folgenden Link verschaffen:
Nähere Einzelheiten zum SER im allgemeinen kann man der Seite des BMAS entnehmen:
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Soziale-Entschaedigung/neues-entschaedigungsrecht-ab-2024.html
Informationen zum SER sind auch dem Internetauftritt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen – BIH – zu entnehmen: