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Berlin (kobinet) "Wo bleibt die versprochene Reform des Antidiskriminierungsrechts?" Diese Frage beschäftigt nicht nur viele Behindertenverbände, sondern auch den Lesben- und Schwulenverbands (LSVD). Die Bundesregierung habe im Koalitionsvertrag eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) angekündigt. Das zuständige Bundesjustizministerium habe jedoch bisher weder einen Gesetzentwurf noch ein Eckpunktepapier vorgelegt. Der LSVD appelliert daher an Bundesjustizminister Buschmann und die Bundestagsabgeordneten der demokratischen Fraktionen, die dringend notwendige Reform zeitnah umzusetzen.
„Eine demokratische Gesellschaft muss allen Menschen Chancengleichheit und Teilhabegerechtigkeit gewährleisten – nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der realen Lebenswelt. Ein Baustein dafür ist ein effektiver rechtlicher Schutz vor Benachteiligung. Das 2006 eingeführte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bietet diesen Schutz nicht. Kurze Fristen, eine schwierige Beweisführung und unverhältnismäßig teure Klageverfahren halten Betroffene regelmäßig davon ab, ihre Rechte einzufordern. Mehr als ein Drittel der gemeldeten Diskriminierungsfälle fallen nach einem Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zudem gar nicht in den Anwendungsbereich des AGG. Der LSVD fordert daher seit vielen Jahren eine Reform des Antidiskriminierungsrechts“, erklärte Alva Träbert vom Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD).
Für einen effektiven rechtlichen Schutz muss der Gesetzgeber nach Ansicht des LSVD das AGG ausbauen und wirksamer gestalten. Staatliches Handeln müsse umfassend in den Anwendungsbereich des AGG einbezogen, Diskriminierungsgründe müssten erweitert werden. „Die Ausnahmeregelungen im Arbeitsrecht für Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen müssen im Einklang mit europäischem Recht aufgehoben werden. Der Rechtsschutz ist in seiner derzeitigen Form ineffektiv und muss dringend verbessert werden. Notwendig sind die Verlängerung der viel zu kurzen Geltendmachungsfristen, die Einführung kollektiver Rechtsschutzformen sowie deren finanzielle Absicherung durch einen Rechtshilfefonds. Individualklagen sind ungeeignet, um gegen strukturelle Diskriminierungen vorzugehen. Mehrfachdiskriminierungen müssen zudem viel stärker in den Blick genommen werden. Der LSVD setzt sich im Rahmen des Bündnisses ‚AGG Reform Jetzt!‘ gemeinsam mit über hundert anderen Antidiskriminierungsorganisationen mit Nachdruck dafür ein, dass es zeitnah zu der versprochenen Reform kommt. Im Januar hat das Bündnis der Bundesregierung eine Stellungnahme mit seinen elf zentralen Forderungen übergeben“, betonte Alva Träbert vom LSVD.
Private Anbieter von Waren und Dienstleistungen müssen endlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. So lautet auch eine zentrale Forderung aus dem Positionspapier des Deutschen Behindertenrats (DBR) zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das am 15. März 2023 vorgestellt wurde. „Dringend notwendig ist es außerdem, dass Verstöße gegen bereits vorhandene Vorgaben zur Barrierefreiheit im AGG auch als Benachteiligung beziehungsweise Diskriminierung anerkannt werden“, erläuterte die Vorsitzende des DBR-Sprecherinnenrates Dr. Sigrid Arnade und ergänzte: „Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen begegnen tagtäglich einer Vielzahl von Diskriminierungen, gegen die sie sich mit dem seit 2006 gültigen AGG bislang nicht wehren können.“ Der DBR fordert laut Arnade seit langem eine AGG-Reform und sieht sich durch den Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung ermutigt, in dem es heißt: „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten.“
Es reicht nach Angaben der Vorsitzenden des DBR-Sprecherinnenrats nicht, die überfällige AGG-Reform im Koalitionsvertrag anzukündigen. „Die Zeit drängt, weshalb die AGG-Reform jetzt zügig angegangen werden muss“, so Sigrid Arnade.
Das Positionspapier des DBR steht als Download zur Verfügung unter https://www.deutscher-behindertenrat.de/ID287258





„Tagesaktuelle Nachrichten“ – nebenbei zu erwähnen … War eine Meldung die einen Monat alt ist.
Den Anspruch „Tagesaktuelle Nachrichten“ gerecht zu werden, stelle ich mir schwer vor. Darum habe ich in meinem Blog auf so eine Aussage verzichtet denn damit werden Erwartungen ausgelöst. Diesen gerecht zu werden, ist gerade für behinderten nicht immer einfach.
Der DBR katapultiert sich immer mehr ins aus. Schade, dass das die Verbände einfach nicht hinbekommen, Forderungen so zu formulieren, dass diese auch politisch anerkannt werden.
Politisch – Ja man kann viel fordern, aber jedes Gesetz bedarf viel Aufwand und was war jetzt wichtiger. Hilfspakete für Haushalte mit geringem Einkommen, wovon auch behinderte profitieren, zu schaffen oder dann doch lieber das AGG überarbeiten?