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Abschlagsfreie Rente für schwerbehinderte Menschen ab 60 im Gespräch

Paragraphenzeichen unter einer Lupe vor rosafarbenem Hitnergrund
In Sachen Recht nachgefragt
Foto: H. Smikac

BERLIN (kobinet) Eine abschlagsfreie Rente für schwerbehinderte Menschen ab dem 60. Lebensjahr wird vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mehrheitlich für erwägenswert gehalten. Der Ausschuss verabschiedete dementsprechend eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales „als Material“ zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Eine Rente für schwerbehinderte Menschen mit dem Erreichen des 60. Lebensjahres ohne Abschläge sei „zwingend notwendig“, heißt es in diesem Beschluss, weil ein schwerbehinderter Mensch körperlich und seelisch erheblich mehrbelastet sei als ein gesunder Mensch. Der Verschleiß und der Abnutzungsgrad sei dementsprechend um ein Vielfaches höher als bei einem Gesunden, heißt es in der Petition. Gerade im Alter sei der Belastungsgrad eines Schwerbehinderten exponentiell höher.

Gleichzeitig wird in diesem Material darauf hingewiesen, dass zur Wahrung der berechtigten Interessen schwerbehinderter Menschen schon erleichterte Zugangsvoraussetzungen für den vorzeitigen Altersrentenbezug für diese Personengruppe im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) zur gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen worden seien.