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Berufs­ge­nos­sen­schaft muss Sexualas­sis­tenz bezahlen

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Foto: omp

Hannover (kobinet) "Berufs­ge­nos­sen­schaft muss Sexualas­sis­tenz bezahlen", so titelte die Legal Tribune Online einen Beitrag, der mitte Juli erschienen ist. "Laut dem Sozialgericht (SG) Hannover muss die Berufsgenossenschaft die Kosten für eine Sexualassistenz für einen schwerbehinderten Mann übernehmen. Selbstbestimmte Sexualität sei Voraussetzung für eine wirksame und gleichberechtigte Teilhabe, so das SG", heißt es in dem Beitrag.

Link zum Bericht