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Trier (kobinet) "Der Referentenentwurf zum #Triagegesetz ist da! Und es kam wie erwartet … wir opfern die Schwächsten. Und wir opfern den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Lebenswertindifferenz", so hat die Behindertenrechtlerin Nancy Poser auf den Versand des Referentenentwurfs zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Sachen Triage des Bundesgesundheitsministeriums auf Twitter reagiert. Und die vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreiche Beschwerdeführerin zur Triage legte nach: "Menschen mit Behinderung werden vom bloßen Postulat der Nichtdiskriminierung nicht geschützt, wenn zugleich chancenbeeinflussende Komorbiditäten (die die meisten Menschen mit Behinderungen haben) zulässiges Kriterium sind."
Zudem könne „die Kontrolle der Entscheidung durch einen Facharzt für die entsprechende Erkrankung bei Dringlichkeit gestrichen werden“. „Ich dachte, Triage setzt immer Dringlichkeit voraus?“ so die Kritik von Nancy Poser auf Twitter.
Link zu den Tweets von Nancy Poser zur Triage
Link zum Referentenentwurf zur Triage
Link zum kobinet-Bericht vom 16. Juni zur Einschätzung des NETZWERK ARTIKEL 3 zum Referentenentwurf