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Berlin (kobinet) Während das Bundesverfassungsgericht Ende Dezember 2021 entschieden hat, dass die Bundesregierung und der Bundestag unverzüglich Regelungen schaffen müssen, um Diskriminierungen von behinderten Menschen bei Triage-Entscheidungen zu verhindern, warten behinderte Menschen immer noch auf einen entsprechenden Gesetzesvorschlag. Einem Bericht des Tagesspiegel zufolge droht nun jedoch beim Triage-Gesetzesvorschlag ein medizinischer Tabubruch. Bei knappen Ressourcen während der Pandemie soll es künftig möglich sein, eine Behandlung abzubrechen. Strafrechtler werten ein solches Vorgehen als Totschlag, wie es in einem Bericht des Tagesspiegel vom 6. Mai heißt.
Ärzte dürften dem Gesetzesvorschlag aus dem Bundesgesundheitsministerium zufolge demnach „einem bereits beatmeten Patienten das Gerät unter Umständen wieder wegnehmen“, wie der Tagesspiegel bericht. „Nach herrschender Meinung unter Strafrechtlern ist ein solches Vorgehen (‚Ex-Post-Triage‘) unzulässig und wird als Totschlag gewertet.“ Die Entscheidung über den Behandlungsabbruch – und damit über Leben und Tod – sollen drei voneinander unabhängige Intensivmediziner treffen dürfen.
Nach Informationen von Tagesspiegel Background wurde die umstrittene Regelung nun auf Druck des FDP Justizministers Marco Buschmann aufgenommen, der andernfalls eine Regelungslücke befürchtet haben soll.