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Tandem-Beratung-Leichte-Sprache-Jahresbericht – BFIT-Bund stellt Angebot ein

Porträt Stefanie Koehler
Frau Prof. Dr. S. Koehler
Foto: Stefanie Koehler

Berlin (kobinet) Die Tandem-Beratung-Leichte-Sprache lief 1 Jahr unter dem Dach der Überwachungsstelle BFIT-Bund, als europaweit erste Beratung zur gesetzlichen Umsetzung von Webseiten für öffentliche Stellen. Gründerin und Ideengeberin ist Stefanie Koehler, im Tandem mit Janina Spang.

Am 17.01.2022 hat BFIT-Bund das Beratungsangebot Tandem-Leichte-Sprache vom Netz genommen.

Da das Team der Tandem-Beratung-Leichte-Sprache hierüber nicht von BFIT-Bund informiert war, konnte keine Übergangslösung für Ratsuchende eingerichtet werden. Die Tandem-Beratung-Leichte-Sprache bietet zum reibungslosen Ablauf folgende Erreichbarkeit an: [email protected]

Nach Auskunft der Dienstherren, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Knappschaft Bahn See (KBS), lag von Anfang an keine Genehmigung bei BFIT-Bund für die Tandem-Beratung vor.

In Unkenntnis dieser Sachlage kam die Tandem-Beratung ihrer Aufgabe in bestem Wissen und Gewissen nach. BFIT-Bund hat zudem für die Tandem-Beratung-Leichte-Sprache eine Webseite und eine E-Mail einrichten lassen und hat Ratsuchende mehrfach an die Tandem-Beratung-Leichte-Sprache verwiesen. Mit diesen Voraussetzungen konnten 1 Jahr Beratungsleistungen erbracht werden.

Für die Zukunft richtet das Team der Tandem-Beratung-Leichte-Sprache eine neue Website ein. Über E-Mail sind sie auch über [email protected]e-sprache.de erreichbar.

Da die Arbeit der Tandem-Beratung-Leichte-Sprache eine Auskunft zu Nachfrage, Beratungsprozess und Qualifikation von Fachexperten und Prüfexperten gibt, veröffentlicht sie den Jahresbericht der 1-jährigen ehrenamtlichen Tätigkeit. Inhalte und Bezüge zur BFIT-Bund sind aus gegebenem Anlass ungültig.

Viele Erkenntnisse aus der Tandem-Beratung-Leichte-Sprache, liegen im allgemeinen Interesse zur Förderung und Befähigung von Menschen mit lern- und kognitiven Behinderungen am 1. Arbeitsmarkt. Das zeigen gesetzliche und politische Rahmenbedingungen. Zum Beispiel bei der Umsetzung des Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache laut Koalitionsvertrag, der Marktüberwachung zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und den Beratungsleistungen an Landesüberwachungsstellen nach § 4BITV. Sie alle bieten Perspektiven für Tandem-Modelle und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen.

Die Veröffentlichung des Jahresberichtes soll allen Interessierten mit Sachinformationen dienen und Mut machen. Er kann Leitfaden für zukünftige Projekte sein. Die Tandem-Beratung-Leichte-Sprache dankt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Va und Va1. Hier wird das Angebot der Tandem-Beratung grundsätzlich begrüßt.

Link zum Jahresbericht der Tandem-Beratung-Leichte-Sprache: https://tandem-beratung-leichte-sprache.de/dokumente/Qualit%C3%A4tsbericht%20Tandem-Beratung%20Stefanie%20Koehler.pdf