
Foto: Susanne Göbel
Stuttgart (kobinet) Die Berater*innen im Zentrum selbstbestimmt Leben (ZsL) Stuttgart haben schon einige Anfragen bekommen, wie behinderte Arbeitgeber*innen mit ungeimpften Assistent*innen die Situation nach Einführung der Impfpflicht ab 15. März 2022 zumindest vorübergehend lösen können. Sie haben derzeit zwar keine Lösung, möchten aber in einem Online Gespräch diese Sorgen und Ängste aufnehmen und ausloten, welche Möglichkeiten es gegebenenfalls geben kann, dieser Situation zu begegnen. Dieses Onlinegespräch findet am Sonntag, den 30. Januar von 16.00 – 18.00 Uhr statt. Die Anmeldung dafür ist bis zum 28. Januar möglich.
„Ab dem 15 . März müssen Menschen geimpft und genesen sein, die im pflegerischen Bereich und/oder als Assistenz für Menschen mit Behinderung arbeiten. Eine wichtige Motivation für diese gesetzliche Regelung war sicher, besonders verwundbare Menschen zu schützen. Und doch bringt es kurz- und mittelfristig nicht wenige Menschen mit Behinderung, die auf Assistenz für ein selbstbestimmtes Leben angewiesen sind, in existentielle Not. In vielen Assistenzteams arbeiten Menschen, die sich aus unterschiedlichsten Gründen nicht impfen lassen wollen. Müssen diese Menschen gehen, besteht gerade angesichts der großen Schwierigkeiten, geeignete neue Assitent*innen zu finden, die Gefahr, dass die nötige Assistenz nicht mehr erbracht werden kann. Somit entsteht eine andere bedrohliche Situation, die Sorge ins Heim zu kommen ist groß. Einerseits sind viele Menschen mit Behinderung durch eine Infektion besonders gefährdet, andererseits entstehen dadurch Lücken in der Versorgung und Unterstützung im selbstbestimmten Leben. Die Absicht, Menschen mit Behinderung zu schützen, verwandelt sich somit für von dieser Situation Betroffene in eine große Bedrohung. Wir Berater*innen im ZsL Stuttgart bekamen schon einige Anfragen wie diese Situation, zumindest vorübergehend, lösbar sein könnte. Wir haben keine Lösung, möchten aber in unserem Online Gespräch diese Sorgen und Ängste aufnehmen und damit zeigen, dass uns dieses Dilemma bewusst ist und auch ausloten, welche Möglichkeiten es ggf. geben kann dieser Situation zu begegnen“, heißt es in der Ankündigung der Veranstaltung.
Das Onlinegespräch findet am Sonntag, den 30. Januar von 16.00 – 18.00 Uhr statt. es wird moderiert von: Dr. Gerhard Rothhaupt (Visionen & Wege), Trainer für Gewaltfreie Kommunikation, Moderator und Coach aus Göttingen. Gesprächspartner sind: Corinna Rüffer von der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Horst Frehe und Andi Vega, weitere Mitwirkende sind angefragt. Die Anmeldung bis 28. Januar bei [email protected] möglich, danach kommt dann der Zugangslink
Hintergrund:
Im Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gibt es im § 20a Immunitätsnachweis gegen COVID-19 im Absatz 1 folgende Festlegung: „Folgende Personen müssen ab dem 15. März 2022 entweder geimpfte oder genesene Personen im Sinne des § 2 Nummer 2 oder Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung sein: (…) 3. Personen, die in ambulanten Pflegediensten und weiteren Unternehmen, die den in Nummer 2 genannten Einrichtungen vergleichbare Dienstleistungen im ambulanten Bereich anbieten, tätig sind; zu diesen Unternehmen gehören insbesondere: (…) f) Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Personen für die Erbringung entsprechender Dienstleistungen beschäftigen.“, so heißt es in der Veranstaltungsankündigung des ZsL Stuttgart.