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Berlin (kobinet) Er wurde heiß diskutiert, nun wurde er vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht. Die Rede ist vom Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
über die Erstfassung der Richtlinie über die Verordnung von
außerklinischer Intensivpflege, der nun vorbehaltlich der Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ins Internet eingestellt wurde.