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Über 6.100 behinderte Menschen im Arbeitsleben finanziell unterstützt

Textlogo LWL Für die Menschen, für Westfalen-Lippe
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Foto: LWL Landesverband Westfalen Lippe

Münster (kobinet) Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat im Jahr 2020 insgesamt 6.100 Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finanziell unterstützt, zum Beispiel mit persönlichen Hilfen wie Arbeitsassistenzen oder mit Lohnkostenzuschüssen für Arbeitgeber. So konnten im vergangenen Jahr unter anderem 134 behinderungsgerechte Arbeits- und Ausbildungsplätze neu geschaffen werden, wie der Verband mitteilte.

1.628 Arbeitsplätze statteten die örtlichen Träger (kreisfreie Städte, Kreise und große kreisangehörige Städte) mit technischen Arbeitshilfen aus. Für diese und weitere Aufgaben stellte das LWL-Inklusionsamt aus der sogenannten Ausgleichsabgabe 4,2 Millionen Euro zur Verfügung. Den Ausgleich zahlen Betriebe, die, gemessen an ihrer Mitarbeiterzahl, zu wenig schwerbehinderte Menschen beschäftigen.

In Inklusionsbetrieben hat das LWL-Inklusionsamt Westfalen über 2.270 Menschen mit Schwerbehinderung unterstützt. Sie arbeiten in Integrationsunternehmen oder -abteilungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit nicht behinderten Menschen zusammen.

Persönliche finanzielle Hilfen

„Es ist dem LWL und den örtlichen Trägern gelungen, zahlreiche Menschen mit Schwerbehinderung bei der beruflichen Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern“, so LWL-Sozialdezernent Matthias Münning. Zu diesem Zweck erhielten über 850 Menschen mit Schwerbehinderung auch persönliche finanzielle Hilfen. „Wir unterstützen beispielsweise Menschen, die sich beruflich fortbilden möchten oder die am Arbeitsplatz eine Arbeitsassistenz benötigen“, erklärte Münning. Wenn schwerbehinderte Menschen für einzelne Tätigkeiten am Arbeitsplatz Hilfe brauchen, können sie eine Arbeitsassistenz zur Unterstützung in Anspruch nehmen. Außerdem habe der LWL in über 3.500 Fällen Arbeitgebern für außergewöhnliche Belastungen, die ihnen durch die Beschäftigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern entstanden sind, Lohnkostenzuschüsse gezahlt, betonte Matthias Münning.