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Die Uhr für die Assistenz im Krankenhaus tickt

Uhr zeigt 5 vor 12
Uhr zeigt 5 vor 12
Foto: public domain

Berlin (kobinet) Am 25. Juni findet die letzte reguläre Sitzung des Bundestagsplenums statt. Der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD verbleiben also gerade noch zwei Wochen, um längst überfällige Regelungen zur Assistenz im Krankenhaus zu beschließen. Nach der am 9. Juni engagierte geführten Debatte über die geplante Verteilung vermeintlich fehlerhafter Masken an behinderte Menschen im Bundestag, erwarten Behindertenverbände, dass die Regierungskoalition nun wenigstens den Gesundheitsschutz durch die Verankerung einer adäquaten Assistenz im Krankenhaus beschließt.

Das Thema hat einen langen Bart, denn die fehlenden Regelungen zur Assistenz im Krankenhaus für behinderte Menschen hat schon den Petitionsausschuss beschäftigt und war schon mehrfach Thema. Woran es nach wie vor fehlt, ist eine Einigung zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Dass es zwischen diesen Ministerien knirscht ist nicht zuletzt bei der Masken-Debatte deutlich geworden, sondern zeigt sich immer wieder in schwierigen Abstimmungsprozessen. Die Leitlinien der UN-Behindertenrechtskonvention scheinen irgendwie in vielen Bereichen am Bundesgesundheitsministerium vorbei gegangen zu sein, wie ein Behindertenaktivist letztens feststellte. So ist auch die Kritik von AbilityWatch an Jens Spahn zu verstehen, die sieben Gründe für einen Rücktritt des Ministers dargelegt hatten.

Ob die Regierungskoalition bzw. die beiden zuständigen Ministerien noch die Kurve kriegen und Regelungen zur Assistenz im Krankenhaus verabschieden, die den Bedarfen behinderter Menschen gerecht werden, dürfte spätestens am 25. Juni feststehen. Sonst wird auch dieses Thema wie beispielsweise die Verdoppelung der Ausgleichsabgabe für beschäftigungspflichtige Betriebe, die keinen einzigen behinderten Menschen beschäftigen und gute und wirksame Regelungen für eine umfassende Barrierefreiheit als nicht erledigt abgehakt werden müssen. Was niemand brauchen kann, ist ein weiteres dieser sogenannten Stärkungsgesetze, die dem Worte nach stark und dem Inhalt nach schwach sind. Die Assistenz im Krankenhaus sollte also gut, unbürokratisch und umfassend geregelt werden, so die Forderung der LIGA Selbstvertretung.