Menu Close

Kostenfrage bei der Assistenz im Krankenhaus

Logo ForseA e.V.
Logo ForseA e.V.
Foto: ForseA e.V.

Hollenbach (kobinet) In einem Mitgliederrundschreiben nimmt der Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen ForseA e.V. Stellung zu der derzeitigen Diskussion über die Kosten der Assistenz behinderter Menschen im Krankenhaus.

Er schreibt: „Derzeit ist die Assistenz behinderter Menschen im Krankenhaus in der Diskussion. Angeblich wird die Politik an der Lösung des mitunter lebensbedrohlichen Problemes dadurch gehindert, dass die Kostenübernahme nicht geklärt wäre.

Das ist in unseren Augen ein billiges, vorgeschobenes Argument, um eine Lösung noch in dieser Legislaturperiode zu verhindern.

Arbeitgebermodelle:

Hier gilt es lediglich, handwerkliche Fehler zu verbessern, indem man die Regelung neben dem SGB XII auch in anderen Sozialgesetzbüchern einarbeitet, die das Arbeitgebermodell auch finanzieren. Denn dort versuchen mitunter Kostenträger, wie zum Beispiel Krankenkassen aus der Tatsache, dass diese Arbeitgeber*innen in stationäre Behandlung müssen, auf unbillige Weise Kostenersparnisse herauszuschinden.

Ambulante Dienste:

Bei dieser Versorgungsart wird deutlich, dass sich strukturelle Bedarfslücken im Krankenhaus noch deutlicher auswirken. Und bei den „auf Kante genähten“ Personalstärken in den Diensten würde eine Mitaufnahme ins Krankenhaus das System sprengen. Hier wird deutlich, dass es neben den gewollten Kostensenkungen durch die Krankheit behinderter Menschen auch gilt, organisatorische Probleme duch Mehrbedarfe zu verhindern.

Behindertenanstalten:

Hier werden Menschen ins Krankenhaus geschickt, die es ohne individuelle Unterstützung dort besonders schwer haben. Menschen mit Kommunikationsproblemen beispielsweise, die auf Buchstabiertafeln oder auf sie trainierte Menschen angewiesen sind, werden im Krankenhaus völlig allein gelassen. Hier wird es schnell lebensbedrohlich. Gleichwohl würde es die Gewinne der Investoren schmälern, wenn man die Insassen begleiten und dafür das Personal aufstocken müsste.

Scheinheilige Diskussion

Der Diskussion entbehrt es nicht einer gewissen Scheinheiligkeit. Denn angesichts geringer Fallzahlen auf der einen Seite und der Tatsache, dass versucht wird, bisherige Einsparungen beizubehalten, ist es verwerflich, aus der gesundheitlichen Not von Menschen auch noch Kostenvorteile zu erzielen.

Den Krankenkassen beispielsweise ist der Sonderstatus behinderter Arbeitgeber durch die Regelungen im § 34 Absatz 2 Satz 2, sowie im § 11 Absatz 3 Satz 1 bestens bekannt. Es ist unfassbar, dass sie als Kostenträger der Assistenz von der Schludrigkeit des Gesetzgebers profitieren wollen. Hier sei auf widersprüchliche Aussagen des BMG gegenüber dem LSG Schleswig-Holstein und gegenüber einer Versicherten hingewiesen. Im SGB VII fehlt ebenfalls eine entsprechende Regelung. Allerdings hat bis jetzt dort die Forderung nach Gleichstellung überzeugt-

Die Not behinderter Menschen bei einer stationären Aufnahme ist hinreichend evaluiert es gibt genügend Urteile, die auf den Gleichbehandlungsgrundsatz pochen. Es darf nicht sein, dass es Menschen mit Behinderung im Krankenhaus schlecht geht, nur weil sie keine Betriebsnummer haben.

Wir hoffen sehr, dass sich der Gesetzgeber noch eines Besseren besinnt und endlich Nägel mit Köpfen macht.

Link zur ForseA-Kampagne „Ich muss ins Krankenhaus … und nun