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Ausnahmeregelungen für Geimpfte

Kanzleramt
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Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Für vollständig Geimpfte und von Covid-19 Genesene soll es nach Einschätzung der Bundesregierung Ausnahmen von den geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen geben. Das berichten die Medien unter Berufung auf ein Eckpunktepapier, das für den morgen geplanten Impfgipfel von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefs der Länder erstellt wurde.

Das Robert Koch-Institut geht nach einer aktuellen Einschätzung davon aus, dass Geimpfte und Genesene ein geringeres Risiko haben, andere Menschen anzustecken, als durch einen Antigentest negativ Getestete.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sagte dem Handelsblatt: „Wenn feststeht, dass eine Impfung nicht nur vor einer Erkrankung schützt, sondern auch die weitere Übertragung des Virus verhindern kann, muss das bei den Maßnahmen berücksichtigt werden.“ Das sei „kein Privileg für Geimpfte, sondern ein Gebot der Verfassung“.

Sie verwies auf die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes. Danach sei die Bundesregierung ausdrücklich dazu ermächtigt worden, „besondere Regelungen, Ausnahmen und Erleichterungen für Personen festzulegen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist“.

Es sei deshalb besonders wichtig, dass diese Fragen nun auch im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag erörtert werden. Geimpfte Menschen fragten sich nun, welche Freiheiten sie wieder zurückbekämen. Das sei keine theoretische Frage mehr, und deshalb müsse die Politik darauf jetzt auch praktische Antworten geben, so Lambrecht.