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Wenn der Geldautomat Stufen hat: Barrierefreiheit ganzheitlich umsetzen

Jessica Schröder
Jessica Schröder
Foto: Franziska Vu ISL

Berlin (kobinet) Mit der heute endenden Frist zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des European Accessibility Acts fordert die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) Barrierefreiheit ganzheitlich umzusetzen und gesetzlich zu verankern. "Was nützt ein barrierefreier Geldautomat, wenn man diesen nur mit Stufen erreichen kann,“ kritisiert Jessica Schröder, Referentin der ISL den Referentenentwurf.

„Dieses Gesetz soll erstmalig in Europa und Deutschland die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen auch für die Privatwirtschaft festschreiben. Allerdings setzt die digitale Barrierefreiheit in vielen Punkten auch eine bauliche Barrierefreiheit voraus“, kommentiert die ISL-Expertin den bisherigen Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der auf dem European Accessibility Act (EAA) basiert. Digitale Barrierefreiheit sei Pflicht, bauliche Barrierefreiheit werde als Kann-Bestimmung in der Richtlinie formuliert.

„Das Konzept der Barrierefreiheit ist nur dann wirklich erfüllt, wenn die Voraussetzungen der selbstbestimmten Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderung umgesetzt und vereint werden. Durch den Ausschluss der baulichen Umwelt sind zwei dieser wesentlichen Grundbedingungen für eine Vielzahl von behinderten Menschen überhaupt nicht gegeben. Einige europäische Länder, wie Österreich, sind hier schon weiter“, fügt Jessica Schröder hinzu.

Zudem appelliert die EAA-Expertin an die politisch Verantwortlichen: „Wir fordern mit Nachdruck, dass die Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung der baulichen Umwelt für die im Geltungsbereich enthaltenen Produkte und Dienstleistungen in einer für Bund und Länder angemessenen Weise Eingang in das Gesetz findet. Uns ist bewusst, dass die Bundesregierung nicht in die Gesetzgebungskompetenz der Länder eingreifen möchte, aber auch hier muss es möglich sein, Lösungen im Einvernehmen mit den Ländern zu finden, die dem Titel eines guten Barrierefreiheitsgesetzes gebührend Rechnung tragen.“

Der EAA muss bis zum 28. Juni 2022 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die gesamte Stellungnahme der ISL zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BFG) kann hier abgerufen werden: ISL Stellungnahme zum Barrierefreiheitsgesetz (isl-ev.de)

Ein Bündnis von über 30 Organisationen unterstützt die Kernpunkte für ein gutes Barrierefreiheitsrecht. Zudem verweist die ISL auf die Aktivitäten im Rahmen der Kampagne für ein gutes Barrierefreiheitsrecht unter www.barrierefreiheitsgesetz.org

Des Weiteren hat die ISL bereits 2016 in Zusammenarbeit mit der Volksbank Bonn Rhein-Sieg und der Aktion Mensch einen Werbespot initiiert, der auf humorvolle Art und Weise zeigt wie neben der digitalen Barrierefreiheit die bauliche Barrierefreiheit für die Teilhabe aller Menschen wichtig ist:

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