
Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde
BERLIN (kobinet) Mit dem vorgelegten Entwurf für ein Teilhabestärkungsgesetz verspricht die Bundesregierung, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken und mehr Teilhabe zu ermöglichen.
Die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen betreffen unter anderem
- die Betreuung von Rehabilitanden im SGB II und III (Zweites und Drittes Buch Sozialgesetzbuch). Dabei soll sich ihre Betreuungssituation in den Jobcentern verbessern.
- Bei der Leistungserbringung in der Eingliederungshilfe nach SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) sollen die Kriterien für die Berechtigung zu Leistungen entsprechend dem Konzept der Arbeitsgruppe „Leistungsberechtigter Personenkreis“ durch Orientierung an den Begrifflichkeiten der UN-Behindertenrechtskonvention und der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) angepasst werden.
- Das SGB IX soll dahingehend ergänzt werden, dass die dort genannten Leistungserbringer geeignete Maßnahmen treffen sollen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen vor Gewalt geschützt werden.
- Mit dem Budget für Ausbildung sollen auch Menschen mit Behinderungen gefördert werden können, die sich schon im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen oder eines anderen Leistungsanbieters befinden.
- Mit der Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) soll geregelt werden, dass Menschen mit Behinderungen der Zutritt nicht wegen einer Begleitung durch einen Assistenz- oder Blindenführhund verweigert werden darf. Dies soll sich bei den Duldungsverpflichteten nicht auf Träger öffentlicher Gewalt beschränken, sondern auch private natürliche und juristische Personen erfassen. Der Geltungsbereich des BGG wird damit ausgeweitet. Ferner sind Änderungen bei der Assistenzhundeausbildung geplant.
Der Text dieses Gesetzentwurfes ist unter diesem Link nachzulesen.