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Teilhabestärkungsgesetz: nachgefragt vom MDR Kultur

Foto zeigt Martina Puschke
Martina Puschke
Foto: Weibernetz e.V.

Kassel (kobinet) Das Teilhabestärkungsgesetz war heute morgen Thema in der Radiosendung MDR Kultur am Morgen. Im Fokus stand die Frage: Reichen die Gewaltschutzmaßnahmen, die Leistungserbringer*innen künftig treffen sollen, aus? Als Gesprächspartnerin war Martina Puschke von der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz per Telefon zugeschaltet.



Martina Puschke erläuterte, dass der Gesetzentwurf derzeit denkbar unkonkret bleibe. Denn die Verpflichtung zu „geeigneten Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt“ würden bei weitem nicht ausreichen, weil jede*r etwas anderes unter „geeignet“ verstünde. Auch sei diese Maßnahme nicht ausreichend, um Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Diesen Anspruch hätte der Gesetzentwurf jedoch.

Vielmehr würden konkrete Vorgaben zur Prävention und Intervention fehlen. Zum Beispiel ein gezieltes Empowerment von Bewohnerinnen und Rehabilitandinnen, Schulung von Personal, eine unabhängige Beschwerdestelle, Frauenbeauftragte in allen Wohneinrichtungen, Konzepte zum Umgang mit Tätern, Maßnahmen nach erfolgter Gewalt, ein konkreter Zeitplan und weiteres. Vor allem müsse auch an den gewaltfördernden Strukturen in Einrichtungen gearbeitet werden.

Gefragt, welche Argumente in der Debatte um das Teilhabestärkungsgesetz mehr Gewicht bekommen sollen, schlug Martina Puschke vor, dass sich alle Abgeordneten beim Befassen mit dem Gesetzentwurf fragen sollten: Wie würde ich leben wollen, wenn ich morgen krank würde und anschließend dauerhaft mit einer Beeinträchtigung leben würde. Würden mir die Formulierungen im Gesetz zur Stärkung meiner vollen gesellschaftichen Teilhabe Hintergrund ausreichen?

Weibernetz hatte zuvor auch zum Gesetzentwurf Stellung genommen und auf die Schwachstellen im Kontext Gewaltschutz hingewiesen: www.weibernetz.de