
Foto: Werkstatträte Deutschland e.V.
Berlin (kobinet) Kobinet e.V. ermöglicht uns hier über die Arbeit von Werkstatträte Deutschland e.V. zu berichten.
Gerade in der Corona-Zeit war und ist die Arbeit des Werkstattrates besonders wichtig.
Es werden viele wesentliche Entscheidungen getroffen. Zum Beispiel wenn es um Hygienekonzepte und – besonders wichtig – angedrohte oder bereits umgesetzte Entgelt- oder Urlaubskürzungen von Werkstattbeschäftigten geht
Gleichzeitig ist die Arbeit des Werkstattrates jetzt besonders schwierig, weil der Werkstattrat oft nicht in der Werkstatt vor Ort ist.
Dies führt zu zahlreichen Problemen.
Es kommt oft vor, dass der Werkstattrat von den Werkstattverantwortlichen bei der Entscheidungsfindung schlichtweg „vergessen“ wird. Damit verstößt die Werkstatt gegen die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO). Wir sind entsetzt darüber, dass es sich hierbei wohl nicht um Einzelfälle handelt, sondern ein beträchtlicher Anteil der Werkstatträte von diesem „Vergessen“ betroffen ist.
Darüber hinaus führt eine schlechte technische Ausstattung oder eine fehlende Unterstützung bei der Nutzung der Geräte dazu, dass der Werkstattrat nicht arbeitsfähig ist und sich so nicht für seine Kolleginnen und Kollegen einsetzen kann.
Zumindest einem weiteren Problem, nämlich die Unsicherheit, ob der Werkstattrat auch im virtuellen Raum Versammlungen abhalten und Beschlüsse fassen darf, wurde bereits erfolgreich entgegengewirkt. Der Bundestag und Bundesrat haben hier kurzfristig einer Sonderergänzung der WMVO zugestimmt, die die Beschlussfassung via Videokonferenz ermöglicht und die Arbeit des Werkstattrates in der Corona-Zeit erleichtert.
Wir möchten folgendes betonen:
Der Werkstattrat hat selbstverständlich auch in der Corona-Zeit das Recht auf Mitwirkung und Mitbestimmung. Die Werkstatt kann nicht sagen, dass die Mitwirkung und Mitbestimmung jetzt nicht gelten. Die Regeln zur Mitwirkung und Mitbestimmung stehen in der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO). Die Werkstatt muss den Werkstattrat in die Entscheidungen einbinden.
Der Werkstattrat muss so ausgestattet sein, dass er seine Arbeit auch aus dem Homeoffice gut machen kann. Dazu gehört eine gute technische Ausstattung aber auch Unterstützung bei der Benutzung dieser Geräte. Eine Assistenzperson muss auch während einer Werkstattschließung für den Werkstattrat stets gut erreichbar sein. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass der Bedarf an Assistenz in der Corona-Krise eher gestiegen ist, deshalb sollte der Umfang der Assistenzleistung entsprechend angepasst werden.
So ist der Werkstattrat für eine zweite Corona-Welle gut gewappnet.