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Ehrenamtliche Betreuung braucht mehr Wertschätzung

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Foto: BdB e.V.

BERLIN (kobinet) Bei einem Treffen mit einer Bundestagsabgeordneten der SPD wurde mit Vertretern des Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB) in Vorbeitung eines neuen Gesetzentwurfes die wichtigsten Aspekte der Rechtlichen Betreuung beraten.

Die Gesprächspartner waren sich darin einig, dass der Entwurf einige wichtige Punkte enthält, welche die Qualität in der rechtlichen Betreuung verbessern werden. Dazu zählt besonders die Anpassung an die UN-Behindertenrechtskonvention, wonach die unterstützte Entscheidungsfindung künftig Vorrang vor stellvertretendem oder ersetzendem Handeln hat.

Positiv bewertet der Verband auch die Einführung eines bundesweiten Zulassungs- und Registrierungsverfahrens auf Grundlage der persönlichen und fachlichen Qualifikation.

Wichtig war der Bundestagsabgeordneten Mechthild Rawert die Zukunft der ehrenamtlichen Betreuung. Seit Jahren beobachtet der Verband einen Rückgang bei den Ehrenamtlern. Der Anteil der Ehrenamtlichen ist von 75 auf nur 50 Prozent gesunken, Tendenz ist weiter fallend.

Der Verband setze sich dafür ein, das Ehrenamt zu fördern, indem man den Laien Profis an die Seite stellt, wie dies Betreuungsvereine in ihrer Querschnittsarbeit tun. Auch freiberufliche Betreuer könnten Ehrenamtliche punktuell unterstützen.

Der Betreuer oder die Betreuerin unterstützt Klientinnen und Klienten darin, selbstbestimmt eigene Entscheidungen zu treffen.