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Corona und längst überwunden geglaubte Zeiten

Emoji Inklusion der Aktion Mensch
Emoji Inklusion
Foto: Aktion Mensch

KÖLN (kobinet) Eigentlich ist die Regelung aus Düsseldorf klar: In der 17. Schulmail hatte Schulministerin Yvonne Gebauer in einem Nebensatz darüber informiert, dass bei der Wiederöffnung der Schulen alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf genau so behandelt werden wie die anderen Schüler auch. Doch das scheint nicht bei jeder Schule wirklich angekommen zu sein. Wie die Nachfragen beim Elternverein "mittendrin" zeigen, werden trotz Inklusion in einigen Schulen, nun wieder Unterschiede gemacht.

So wurden, wie dieser Verein berichtet, vor allem Eltern von Schülerinnen und Schülern mit geistigen Behinderungen aufgefordert, ihre Kinder zu Hause zu behalten. Beim Elternverein „mittendrin“ und seiner „ergänzenden unabhängigen Beratungsstelle“ (EUTB) kommen täglich neue Anfragen von Eltern an, ob sie eine Zurückweisung ihrer Kinder wegen ihrer Behinderung hinnehmen müssen. Es melden sich Eltern aus anderen Kommunen aber auch aus Köln. Die Begründungen sind aus Sicht des Elternvereins zum Teil abenteuerlich. So wird zum Beispiel argumentiert, dass die Förderschulen für geistig behinderte Kinder ja auch noch geschlossen seien. Oder es wird pauschal unterstellt, dass Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderschwerpunkt nicht fähig seien, die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln zu befolgen..

Ein weiterer Ausschlussvorwand trifft, nach Informationen von „mittendrin“, Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an Pflege. Hier heißt es, die Schülerinnen und Schüler dürften nicht zur Schule kommen, weil bei der Pflege der gebotene Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zu halten sei.

Ein weiteres Problem führt zu vermehrten Anfragen bei der Kölner EUTB-Beratungsstelle: Solange es in den Schulen keinen Unterricht oder keinen täglichen Unterricht gibt, sollen die Schülerinnen und Schüler zu Hause lernen. Doch viele Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, die sonst in der Schule von einem Schulbegleiter unterstützt werden, sind nun zu Hause auf sich allein gestellt.

Gleichzeitig wissen Eltern oft nicht mehr, wie sie ihren Alltag stemmen können, wenn Schulen, Kostenträger und Träger der Schulbegleitung selber mit der Auslegung der Rechtslage überfordert zu sein scheinen oder widersprüchliche Auskünfte erteilen.

Aktuelle Informationen hierzu sind auch auf der Homepage des „mittendrin e.V.“ eingestellt.