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Telefon-Krankschreibung doch weiter möglich

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Foto: ht

Berlin (kobinet) Protest bringt manchmal doch etwas - und zum Teil sogar recht schnell. "Nach massiver Kritik ist die Telefon-Krankschreibung nun doch weiter möglich. Das meldet die tagesschau heute nachdem von verschiedenen Seiten, wie auch der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, die Rücknahme der Praxis der letzten Wochen kritisiert wurde.



Die Möglichkeit der Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit per Telefonkontakt mit dem Arzt, die wegen der Covid-19 Pandemie beschlossen wurde, ist sehr kurzfristig vom Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Freitag nicht weiter verlängert worden. Mit großem Unverständnis reagierte darauf die Patientenvertretung im G-BA auf diesen Beschluss, der gegen das Votum der Patientenvertretung sowie der Ärzteverbände getroffen wurde. Der G-BA verzichte damit viel zu früh auf eine sinnvolle Sonderregelung, die erst am 27. März vom G-BA bis zum 19. April verlängert worden war. Hiernach bestand wegen der aktuellen Pandemielage die Möglichkeit, auch ohne persönlichen Kontakt zum behandelnden Arzt, bei Erkrankungen der oberen Atemwege ohne schwere Symptomatik eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zu 14 Tage nur per telefonischen Kontakt zu erhalten, heißt es in einer Presseinformation der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss.

Auch vonseiten der niedersächsischen Gesundheitsministerin Carola Reimann hat es Kritik an dem Beschluss des G-BA gegeben. „Das ist vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus eine klare Fehlentscheidung. Auch wenn wir nun die ersten Lockerungen der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beschlossen haben, ist die Epidemie noch nicht ausgestanden. Die Ausnahmeregelung für Ärztinnen und Ärzte hat sehr gut funktioniert und dafür gesorgt, dass sich Patientinnen und Patienten mit Atemwegserkrankungen leichter zuhause isolieren konnten“, betonte die Ministerin.

Nach der Meldung der tagesschau wurde dieser Beschluss nun wohl revidiert, so dass weiterhin die für die Corona-Zeit geschaffene Regelung der telefonischen Krankschreibung gelten soll.