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Berlin (kobinet) "Das derzeitige Sozialrecht diskriminiert über eine viertel Million Kinder und Jugendliche mit körperlicher und geistiger Behinderung. Sie und ihre Familien sind nicht, wie alle anderen Kinder, Jugendlichen und Eltern, in der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe, sondern unser aktuelles Sozialleistungssystem grenzt sie aus. Beobachtet werden in diesem Zusammenhang vielfältige Verstöße gegen die UN-Behindertenrechtskonvention." Darauf weist ein breites Bündnis von Akteuren heute bei einer Pressekonferenz im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin hin.
„Es wird zwar Unterstützung durch die Eingliederungshilfe gewährt, ohne dass jedoch bei diesen der familiäre Kontext und Belastungen der Familienmitglieder in gleicher Weise berücksichtigt werden. U.a. da Hilfen im Freizeitbereich (z.B. Assistenzleistungen) für Eltern von körperlich oder geistig behinderten Kindern mit erheblichen Kostenbeiträgen verbunden sind, produziert das Recht Ungleichheiten. Familien gehen verloren in Verschiebepraktiken zwischen den Behörden“, heißt es in der Ankündigung der Pressekonferenz. Mit dem Appell „Exklusion beenden: Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen und ihre Familien!“, der im September in den aktuellen Gesetzgebungsprozess des Kinder- und Jugendhilferechts eingebracht wird, will ein breites Bündnis den beklagten Missstand beheben. Politik, Fachwelt und Gesellschaft werden aufgefordert, die Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen mit geistige rund körperlicher Behinderung endlich zu beenden. Konkrete Beispiele werden heute u.a. auf der Pressekonferenz in Berlin vorgestellt.
Link zum kobinet-Bericht vom 23.8.2019 über den Appell Kinder- und Jugendhilfe für alle




