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Berliner Waldbühne nur für wenige Besucher mit Rollstuhl

Flagge Bundesland Berlin
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Foto: Gemeinfrei, public domain

Berlin (kobinet) Gerade erst wurde in der renommierten traditionsreichen Berliner Waldbühne das Konzert des West-Eastern Divan Orchestre mit Daniel Barenboim zum 20. Jubiläum und als Auftakt des 250. Beethoven Jubiläums im kommenden Jahr in der Berliner Morgenpost als „ein berauschendes Ereignis“ gelobt. Ein solch berauschendes Erlebnis ist der traditionsreiche Veranstaltungsort aber wohl nicht für alle.



Kobinet hatte erst kürzlich darüber berichtet. Tatsache ist, dass es in der fast 22.290 Plätzen großen Berliner Waldbühne nur zwölf Stellplätze für Besucher mit Rollstuhl gibt. Wenn in Veröffentlichungen besonders hervorgehoben wird, dass die Berliner Waldbühne in Spitzenzeiten über 500 000 Menschen jährlich besuchen, dürften nur wenige Menschen im Rollstuhl dabei sein. Es ist für die Betroffenen besonders bitter, dass auch ein solches Symbol für die Berliner Kultur viele Menschen mit Behinderungen ausschließt.

Aus diesem Grund hat sich nun auch der SoVD Landesverband Berlin Brandenburg an die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Integration gewandt, um auf einen gravierenden Mangel der in der UN Behindertenrechtskonvention verlangten Inklusion in Gesellschaft und damit auch Kultur aufmerksam zu machen.

„Die UN Behindertenrechtskonvention, die bereits seit 2009 von Deutschland ratifiziert ist und ausdrücklich die Inklusion in der Gesellschaft und damit auch in der Kultur verlangt, wird ausgerechnet in der Berliner Waldbühne nicht annähernd eingehalten. Dabei ist gerade die Teilhabe an solch herausgehobenen kulturellen Ereignissen und Veranstaltungen wie in der Berliner Waldbühne ein besonders wichtiger Beitrag für eine inklusive Gesellschaft.“ heißt es dazu in der Information des SoVD Landesverbandes Berlin Brandenburg.