BERLIN (KOBINET) Arbeitslose mit gesundheitlichen Einschränkungen haben nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) schlechtere Chancen auf spezielle Hilfe, wenn sie vom Jobcenter betreut werden. "Der DGB sieht seit längerem Probleme beim Zugang zu Reha-Maßnahmen im Hartz-IV-System», heißt es in einer DGB-Analyse. Demnach ist die Quote der Reha-Fälle, die nach Krankheit oder Unfall umgeschult werden oder anderweitig spezielle Hilfe bekommen, beim Jobcenter viel geringer als bei den Agenturen für Arbeit. Im Jobcenter werden in der Regel Langzeitarbeitslose betreut.
Bei den Agenturen für Arbeit kam laut DGB-Auswertung 2018 im Monatsdurchschnitt auf 26 Arbeitslose einer mit Reha-Maßnahme. Bei den Jobcentern, die Arbeitsagenturen und Kommunen gemeinsam betreiben, lag die Quote demnach bei einem von 60, bei den rein kommunal betriebenen Jobcentern sogar nur bei einem von 102.
„Dies legt die Vermutung nahe, dass Reha-Bedarf bei den Jobcentern nicht umfassend erkannt wird“, heißt es in der Analyse. Das sei auch deswegen problematisch, weil bei Langzeitarbeitslosen vermehrt gesundheitliche Probleme aufträten, die durch eine passende Förderung ausgeglichen werden könnten. Einen Grund dafür nennt der DGB auch: In den örtlichen Agenturen für Arbeit gebe es gesetzlich vorgeschrieben flächendeckend spezialisierte Reha-Teams.
„Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass es bundesweit gleiche und gute Chancen auf eine berufliche Umorientierung gibt, wenn nach einer längeren Krankheit ein Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach dazu der Deutschen Presse-Agentur. Der DGB fordert die gesetzliche Verpflichtung, in jedem Jobcenter spezielle Reha-Vermittler einzusetzen. „Bislang entscheidet darüber jedes einzelne Jobcenter für sich und freiwillig“, sagte Buntenbach. Gerade für kleine Jobcenter brauche es mehr Unterstützung über ein zentrales Reha-Budget.
Bereits im vergangenen Jahr hatte ein interner Bericht der Bundesagentur für Arbeit (BA) kritisiert, dass Arbeitslose mit dauerhafter gesundheitlicher Einschränkung in Jobcentern zu wenig Hilfe bekommen. Bei der Betreuung der in der Regel behinderten Menschen und ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt handelten die Jobcenter „überwiegend nicht zielführend“, hieß es, Betroffene bekämen oft „nicht die individuell erforderliche Hilfe“. Nun schreibt der DGB, die Situation habe sich seitdem nicht verbessert. Der Unterschied zu den Agenturen für Arbeit bleibe „signifikant“.