„Das neue Recht soll grundsätzlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Den Ländern, die für die Durchführung zuständig sind, soll genügend Zeit gegeben werden, um die erforderlichen organisatorischen und strukturellen Veränderungen in der Verwaltung vorzunehmen. Einige Regelungen werden bereits rückwirkend zum 1. Juli 2018 in Kraft treten. Es handelt sich dabei um Regelungen, die die Situation von Gewaltopfern einschließlich Terroropfern verbessern sollen: Die Waisenrenten und das Bestattungsgeld werden erhöht, die Leistungen für Überführungskosten verbessert und inländische und ausländische Gewaltopfer werden gleichbehandelt“, heißt es vonseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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