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Kompromiss für etwas mehr Geld für Werkstattmitarbeiter*innen

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BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Der Deutsche Bundestag hat letzte Woche das Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes beschlossen. Dadurch erfolgt auch eine Erhöhung des Ausbildungsgeldes von 80 auf 117 Euro zum 1. August 2019 und die schrittweise Erhöhung des Grundbetrages beim Arbeitsentgelt in Werkstätten für behinderte Menschen. Beim Grundbetrag ist die Regierungskoalition den Bedenken der Werkstätten für behinderte Menschen entgegengekommen, wie es in einer Presseinformation der CDU/CSU Bundestagsfraktion heißt. Der Beschluss wurde u.a. von Corina Rüffer von den Grünen heftig kritisiert.



Der arbeitsmarktpolitische Sprecher, Peter Weiß, und der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers erklärten dazu: „Mit dem Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes werden die Bedarfssätze und Freibeträge in mehreren Schritten angehoben. Zudem gibt es Rechts- und Verfahrensvereinfachungen. Die Erhöhung des Ausbildungsgeldes von 80 auf 117 Euro zum 1. August 2019 ist sehr erfreulich. Sie führt gleichzeitig zu einer Erhöhung des Grundbetrages beim Arbeitsentgelt in den Werkstätten für behinderte Menschen. Um eine finanzielle Überforderung der Werkstätten zu verhindern, haben wir nach Anhörung der Betroffenen für eine Übergangszeit ein Stufenmodell zur Anhebung des Grundbetrages entwickelt. Mit der stufenweisen Entkoppelung des Grundbetrags vom Ausbildungsgeld verschaffen wir den Werkstätten ausreichend Zeit, ihre Geschäftsmodelle anzupassen, damit sie vom 1. Januar 2023 an den vollen Grundbetrag in Höhe von dann 119 Euro zahlen können.“

Zugleich hat die Regierungskoalition in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung aufgefordert, innerhalb von vier Jahren unter Beteiligung aller wichtigen Akteure zu prüfen, wie ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem entwickelt werden kann.

„Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen erhalten 214 Euro durchschnittlich – für eine Vollzeitbeschäftigung wohlgemerkt! Diesen Lohn wollen Union und SPD nun großherzig erhöhen – um 37 Euro pro Monat, gestaffelt auf fünf Jahre … Wir müssen diesen unwürdigen Zustand beenden, in dem wir Werkstätten transformieren und den Arbeitsmarkt endlich inklusiv gestalten“, kommentierte die behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen den Beschluss der Regierungskoalition 

Link zu den Reden der einzelnen Abgeordneten zu diesem Tagesordnungspunkt vom 6.6.2019 im Deutschen Bundestag