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Jugendministerkonferenz für Kinderrechte im Grundgesetz

Anne Spiegel
Anne Spiegel
Foto: MFFJIV RLP

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Foto: MFFJIV RLP

WEIMAR (KOBINET) Die Jugend- und FamilienministerInnenkonferenz hat in Weimar einen einstimmigen Beschluss gefasst, in dem sie sich dafür ausspricht, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Die rheinland-pfälzische Jugendministerin Anne Spiegel hatte sich dafür eingesetzt und betont: "Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz bewirkt, dass der Staat gegenüber Kindern eine besondere Sorgfaltspflicht einnehmen muss. So müssten bei jedem Vorhaben auch das Kindeswohl geprüft werden. Die rechtliche Position von Kindern muss gestärkt werden. Durch eine Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz können auch Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt ausgebaut werden.“

Bei der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz soll deutlich zum Ausdruck kommen:

–         das Recht auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit,

–         die wesentliche Berücksichtigung des Wohls von Kindern bei allem staatlichen Handeln, welches Kinder betrifft, die Sorge der staatlichen Gemeinschaft für kindgerechte Lebensbedingungen,

–         Gehör und Berücksichtigung der Kindesmeinung – entsprechend dem Entwicklungsstand – bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte betreffen.

Das Grundgesetz (GG) sei die Basis aller Gesetze. An diesem orientierten sich neue Gesetze, die Rechtsprechung und die Ausbildung von Juristinnen und Juristen. „Unsere Verfassung ist das gesellschaftspolitische Leitbild unseres Zusammenlebens. Da gehören Kinderrechte rein“, machte Anne Spiegel. Das Eltern-Kind-Verhältnis bliebe von der Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz unberührt. Lediglich das Verhältnis des Staates zum Kind werde dadurch geregelt.

Darüber hinaus wurde während der heute zu Ende gegangenen Konfernz der Weimarer Appell der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Jugend und Familie unter dem Motto „Demokratie bewahren – gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegentreten“ verabschiedet. Im folgenden veröffentlichen die kobinet-nachrichten den Wortlaut des Appells:

„Die Jugend- und Familienministerkonferenz fasst folgenden Beschluss:

Deutschland ist ein vielfältiges, weltoffenes und pluralistisches Land mit einer demokratischen Staatsverfassung, einem etablierten Rechtsstaat, funktionierenden Institutionen sowie entwickelten Strukturen des demokratischen Engagements in guter Kooperation mit der Zivilgesellschaft und ausgeprägten Formen der Mitbestimmung. Das zu bewahren und auszubauen, ist auch Aufgabe von Politik.

Ideologien der Ungleichwertigkeit wie Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit oder die Abwertung Homo-, Trans* und Intersexueller sowie der anderen in den Merkmalen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit analysierten Phänomene stehen den Grundsätzen einer freiheitlichen, inklusiven und vielfältigen Gesellschaft entgegen. Das widerspricht nicht nur den Normen des Grundgesetzes, sondern gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ungleichwertigkeit und Diskriminierung lösen häufig Abgrenzungsprozesse aus, sie befördern den Aufbau gesellschaftlicher Parallelstrukturen und stellen eine Verletzung der grundlegenden Menschenrechte dar. Dies verhindert nicht nur Integration, sondern ist eine Bedrohung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ist in manchen Fällen gar Ursache und Auslöser für gewaltbereite Konflikte.

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Jugend und Familie verurteilen deshalb jegliche Form von Diskriminierung und setzen sich für die uneingeschränkte Einhaltung der Menschenrechte ein. Sie begrüßen Initiativen von Bund, Ländern, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, die sich explizit gegen Ausgrenzung, Benachteiligung und Diskriminierung und für eine inklusive Gesellschaft der Vielfalt aussprechen, sich in diesem Sinne engagieren und die dafür notwendigen Ressourcen bereitstellen. Sie unterstützen insbesondere die Anstrengungen der Kultusministerinnen und -minister der Länder für eine Stärkung der Demokratiebildung in der Schule, die am 11.10.2018 beschlossen wurde. Sie begrüßen es weiterhin, dass das Bundesprogramm ‚Demokratie leben‘ über 2019 hinaus in gemeinsamer Verantwortung fortgeführt wird. Das Bekenntnis zur unantastbaren Würde jedes Menschen ist die Grundlage unseres freiheitlichen gesellschaftlichen Wertesystems. Dieses gilt es konsequent umzusetzen, unabhängig vom jeweiligen Lebensentwurf.

Demokratie ist nicht nur eine Regierungsform, sondern auch das Grundprinzip der Organisation unserer Gesellschaft. Teilhabe und Mitbestimmung sind daher für demokratische Gesellschaften notwendig. Demokratisches Verhalten setzt das frühzeitige Erleben und Erlernen demokratischer Handlungsweisen voraus, die Kinder und Jugendliche schon innerhalb und außerhalb ihrer Familien, ihrem unmittelbaren sozialen Umfeld, in Schulen und Kindertagesstätten sowie Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe erfahren sollten. Hier gilt es, das natürliche Erziehungsrecht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht, sich der Pflege und Erziehung ihrer Kinder anzunehmen, in diesem Sinne zu stärken.

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Jugend und Familie setzen sich daher für eine nachhaltige Kinder-, Jugend- und Familienpolitik ein, die einerseits den heutigen Lebensbedingungen und -vorstellungen der Familienmitglieder Rechnung trägt und somit für Chancengerechtigkeit eintritt, aber auch für eine Politik, die Orientierung und Halt gibt und den Zusammenhalt der Gesellschaft stärker in den Mittelpunkt rückt. Kinder und Jugendliche müssen frühzeitig in die Lage versetzt werden, Kompetenzen für eine sich rasch wandelnde, zunehmend digitale, von kultureller Vielfalt geprägte und auf Wissen basierende Lebens- und Arbeitswelt zu erwerben. Die Kinder- und Jugendhilfe trägt gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag mit ihren Leistungen und Angeboten in vielfältiger Weise dazu bei, die Erziehung und Bildung in der Familie zu unterstützen und zu ergänzen, Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken und Kinder und Jugendliche zur Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Verantwortung und sozialem Engagement, zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, zum Widerstand gegen  gefährdende Einflüsse sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu befähigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Vermittlung von Strategien zur Gewaltlosigkeit und zu einer Kultur des Streitens, die Wege zur konstruktiven Konfliktlösung ermöglichen, zulassen und aufzeigen. Nur so kann eine demokratische Zivilgesellschaft nachhaltig und stark fortbestehen.

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Jugend und Familie appellieren an alle Akteurinnen und Akteure der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, an freie und öffentliche Träger sowie an die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe in allen Arbeitsfeldern: Lassen Sie uns gemeinsam alles tun, um junge Menschen innerhalb und außerhalb ihrer Familien noch besser zu bewussten demokratischen Persönlichkeiten zu bilden, ihnen Achtung vor allen Mitmenschen zu vermitteln und sie vor Einstellungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu schützen. Auch die jungen Menschen selbst müssen wir in diesem Sinne noch besser erreichen und stärken.“