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Budget für Arbeit ermöglichen

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BERLIN (KOBINET) Zum heutigen Tag der Arbeit erinnern die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und das NETZWERK ARTIKEL 3 daran, dass bereits seit 1. Januar 2018 die Möglichkeit für ein Budget für Arbeit als Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt statt in einer Werkstatt für behinderte Menschen besteht. Die Verbände fordern, dass diese Möglichkeit verstärkt genutzt und gefördert wird und behinderte Menschen, die den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gehen wollen, gezielt unterstützt werden.

Es sei bedauerlich, dass die nun auch bundesweit mögliche Form der sozialversicherungspflichtigen und tariflich orientieren Beschäftigung behinderter Menschen im Rahmen des Budget für Arbeit von den zuständigen Behörden so stiefmütterlich behandelt würde und kaum bekannt gemacht worden sei. Bisher lägen zudem immer noch keine aktuellen Zahlen über die Nutzung dieses mit dem Bundesteilhabegesetz geschaffenen Instrumentes auf Bundesebene vor. Wo es eigentlich einer breiten Kampagne vonseiten der Bundes- und Landesregierungen sowie der Kostenträger bedürfe, herrsche weitgehendes stillschweigen. Gerade am Tag der Arbeit müsse daher an die Ungerechtigkeit der miserablen Bezahlung von durchschnittlich ca. 190 Euro in Werkstätten für behinderte Menschen und die mangelnde Unterstützung für Alternativen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erinnert werden. Hier werde soziale Ungerechtigkeit gepflegt und bewusst hingenommen, obwohl bereits eine Reihe von guten Beispielen die Vorteile dieser inklusiven Beschäftigung zeigten, betonten Vertreter*innen der beiden Organisationen zum Tag der Arbeit.

Das NETZWERK ARTIKEL 3 hatte vor kurzem mit einem Stand auf der Werkstättenmesse für das Budget für Arbeit geworben und hat mittlerweile eine Internetseite zum Budget für Arbeit entwickelt, um verstärkt über diese Möglichkeit der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hinzuweisen.

Link zur Webseit www.budgetfuerarbeit.de