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Für ein soziales und inklusives Europa

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BERLIN (KOBINET) Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute in einer mündlichen Anhörung über den Eilantrag von Abgeordneten der Grünen, Linken, FDP zur Gewährung des inklusiven Wahlrechts bereits bei den Europawahlen am 26.Mai. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) setzt sich seit Jahren dafür ein, diese demokratiefeindliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen bei politischen Wahlen endlich zu beenden. Als Landesvorsitzende des SoVD Berlin Brandenburg hat Ursula Engelen-Kefer den 1. Bürgermeister von Berlin aufgefordert, diese Änderung des Landeswahlgesetzes bereits zu den Europawahlen vorzunehmen. Dafür muss sich Berlin auch über den Bundesrat für die über 80 000 bisher von Wahlen ausgeschlossenen Menschen mit Behinderungen im gesamten Bundesgebiet einsetzen.

Bislang waren sie von Wahlen ausgeschlossen, wenn sie auf eine dauerhafte gesetzliche Betreuung angewiesen sind. Dies galt ebenfalls für schuldunfähige Straftäter in Psychiatrischen Krankenhäusern. Nach einem Beschluss des Abgeordnetenhauses in Berlin von Anfang März sollen diese Personengruppen nach einer Änderung des Landeswahlgesetzes in Zukunft ihr Wahlrecht ausüben dürfen. Dies gilt inzwischen auch im Bund insgesamt, allerdings erst ab 1.Juli. 

Mit diesen Wahlen der Abgeordneten zum Europäischen Parlament mit bis zum „Brexit“ noch 28 Mitgliedsländern stellen wir wichtige Weichen für unsere Zukunft auch in Berlin und Brandenburg, betont die Vorsitzende dieses Landesverbandes. Zuallererst muss nach ihren Worten der drohende „Rechtsruck“ im EU Parlament verhindert werden. Gleichzeitig müssen wir dazu beitragen, dass ausreichender sozialer Schutz für die Menschen in den Mitgliedsländern trotz der erheblichen wirtschaftlichen Unterschiede besteht. Dies gilt für die Sicherung im Alter, bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit gleichermaßen. Dabei sind auch bei uns trotz vergleichsweise guter wirtschaftlicher Entwicklung immer noch erhebliche Lücken zu füllen, eines der wesentlichen Anliegen für den SoVD. 

Für uns als SoVD in Berlin und Brandenburg ist die Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen, insbesondere mit Behinderungen in Arbeit und Gesellschaft vordringlich. Hierzu haben wird mit den vom Bund finanzierten höheren Lohnkostenzuschüssen für die Eingliederung in Arbeit sowie die Projekte des Berliner Senats für einen sozialen Arbeitsmarkt eine gute Grundlage. Hierbei muss auch die Sorge für Menschen mit Behinderungen stärker in den Mittelpunkt gerückt werden