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Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) nachbessern

Logo des Deutschen Gehörlosen-Bundes
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Foto: DGB

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BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Im Sommer 2018 wurde das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen geändert. Der Deutsche Gehörlosen-Bund (DGB) sieht den vorgelegten Entwurf als einen notwendigen und richtigen Schritt an, die betreffenden Angebote der Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen des Bundes für Gehörlose und andere Menschen mit Hörbehinderungen in Gebärdensprache und Untertiteln zugänglich zu machen. 



Aus der Sicht des DGBs besteht Änderungsbedarf in drei Punkten, diese sind mit der gesamten Stellungnahme des Deutschen Gehörlosen-Bundes hier nachzulesen.