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Wahlgesetz in Sachsen-Anhalt geändert

Goldener Reiter vor dem Rathaus in Magdeburg
Goldener Reiter vor dem Rathaus in Magdeburg
Foto: H. Smikac

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Goldener Reiter vor dem Rathaus in Magdeburg
Foto: H. Smikac

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Goldener Reiter vor dem Rathaus in Magdeburg
Foto: H. Smikac

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Goldener Reiter vor dem Rathaus in Magdeburg
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Goldener Reiter vor dem Rathaus in Magdeburg
Foto: H. Smikac

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Goldener Reiter vor dem Rathaus in Magdeburg
Foto: H. Smikac

MAGDEBURG (KOBINET)

MAGDEBURG (KOBINET) Wie in Sachsen-Anhalt aus den Medien sowie von der Internetseite des Landesbehindertenbeauftragten zu erfahren ist, hat der Landtag Anfang April das Kommunalverfassungsgesetz geändert. Etwa 2.500 Personen mit Behinderungen in diesem Bundesland, die unter Vollbetreuung stehen, dürfen somit entsprechend des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes an der Ende Mai stattfindenden Kommunalwahl teilnehmen.



Damit diese Neuregelung rechtzeitig zu diesen nächsten Wahlen greifen kann, hat der Magdeburger Landtag in einer Sondersitzung vorbereitet. Nur drei Tage später wurde dieses Gesetzesänderung nahezu einstimmig von den Abgeordneten beschlossen. Nach einer Forderung des Landtages soll auch die Barrierefreiheit von Wahllokalen weiter ausgebaut und die Verständlichkeit von Wahlzetteln weiter verbessert werden.

Mit den Worten: „Mit der heute durch den Landtag von Sachsen-Anhalt beschlossenen Gesetzesänderung des Kommunalwahlrechts  sowie  des hiermit einhergehenden Entschließungsantrages  der Koalitionspartner ist  ein weiterer großer Schritt hin zu einem barrierefreien und  inklusiven Sachsen-Anhalt gemacht worden. Damit wird eine langjährige Forderung des Landesbehindertenbeirates erfüllt“, kommentierte Adrian Maerevoet, der Landesbehindertenbeauftragte von Sachsen-Anhalt, diese Entscheidung.