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Gesetzliche Regelung bezüglich Assistenzhunde erforderlich

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MüNCHEN (KOBINET) Ein Rettungseinsatz wäre nach gesetzlicher Regelung des Einsatzes von Assistenzhunden unkomplizierter gewesen - von solch einem Fall berichtet der Verein Lichtblicke. darum ging es um Kim K., die seit Jahren mit ihrer schweren Posttraumatischen Belastungsstörung und Autismus lebt. Zwei Assistenzhunde, der erfahrene Rüde Mo und der 19 Wochen alte Finu helfen ihr, das tägliche Leben zu meistern. Kürzlich geriet das tägliche Leben aber aus den Fugen. Kim K. musste mit schweren gesundheitlichen Störungen durch einen Rettungswagen in die Wuppertaler Kliniken gebracht werden.

Für Kim K., die Berührungen Fremder nicht erträgt, ein Alptraum und ohne ihre Hunde, die ihr dabei helfen, ihre Traumatisierung zu bewältigen, unvorstellbar. In ihrer Not wandte sich Kim K. an den Vorsitzenden des Vereins Lichtblicke, einem Selbsthilfeverein der Assistenzhundeführer in Deutschland. Ein Vertreter des Vereins kontaktierte die zuständige Rettungsleitstelle und sprach mit dem Verantwortlichen die Besonderheiten und die notwendigen Einzelheiten des bevorstehenden Transports ab.

Die Wuppertaler Leitstelle erkannte schnell, dass es hier um mehr ging, als darum zwei Schoßhündchen mitzunehmen und bewilligte den gemeinsamen Transport im RTW. Während des Transports kümmerte sich das Rettungsteam und die beiden Vierbeiner gemeinsam um Kim K.. Auch die Klinik in Wuppertal akzeptierte die Begleitung der beiden Assistenzhunde und so konnten die anstehenden medizinischen Untersuchungen mit einer minimalen psychischen Belastung für Kim K. durchgeführt werden.

Der Dank gebührt den Wuppertaler Rettungskräften und der Helios-Klinik. Der Vorfall zeigt aber auch, wie wichtig ein bundeseinheitliches Gesetz ist, dass die Anerkennung von Assistenzhunden regelt und in jeder Situation Rechtssicherheit für die Betroffenen schafft.