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Landesrahmenvertrag in Hamburg abgeschlossen

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HAMBURG (KOBINET) Die Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) als zuständige Behörde für Eingliederungshilfe hat mit den Wohlfahrtsverbänden einen Landesrahmenvertrag geschlossen, der die Leitgedanken des Bundesteilhabegesetzes umsetzen soll. Die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen (LAG) hat als Interessenvertretung hieran maßgeblich mitgewirkt. Der Landesrahmenvertrag regelt die Bedingungen für den Abschluss von Vereinbarungen über die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe. Er soll sicherstellen, dass sich diese Vereinbarungen an dem Auftrag, den Zielen und den Grundsätzen des SGB IX ausrichten. Er strukturiert sie vor und soll sie soweit vereinheitlichen, dass sie vergleichbar sind, heißt es in einer Presseinformation der Hamburger Sozialbehörde.

In Hamburg erhalten über 20.000 behinderte Menschen Leistungen der Eingliederungshilfe. Ab 2020 erhalten sie die Leistungen der Eingliederungshilfe auf Grundlage der Regelungen des SGB IX. Beispiele sind betreute Wohnformen, das Budget für Arbeit und die Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen oder alternativen Anbietern, Ambulante Leistungen der Sozialpsychiatrie (ASP) oder Frühförderung für Kinder.

„Das grundsätzliche Ziel ist, dass die Systemumstellung eine Verbesserung für die Beteiligten mit sich bringt. In einem Letter of Intent sind daher außerdem Eckpunkte festgelegt worden, wie die Umstellungsprozesse gemeinsam angegangen werden, u.a. wird dort das Verfahren zur grundlegenden Veränderung der bisherigen stationären Einrichtungen hin zu den besonderen Wohnformen vereinbart. Es soll verhindert werden, dass die Risiken, die die Umstellung mit sich bringt, zu Lasten einzelner Akteure gehen. Damit ist der Grundstein gelegt, die Leistungserbringung im Sinne des Bundesteilhabegesetzes verantwortungsvoll weiterzuentwickeln. Dafür werden nun im nächsten Schritt einzelne Vereinbarungen mit den Trägern abgeschlossen“, heißt es vonseiten der Hamburger Sozialbehörde.

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