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Veränderungen für Bahnreisen in 2019

Freie Fahrt
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BERLIN (KOBINET) Das Jahr 2019 wird auch für Bahnreisende insgesamt, wie auch für jene, die mit Mobilitätseinschränkungen die Bahn nutzen, einige Veränderungen bringen.

Mit dem Fahrplanwechsel 2019 gibt es für die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen ein paar bedeutende Neuerungen. Darauf verweist das Internetportal „ÖPNV Info“. So werden die IC-Züge auf der Strecke Erfurt-Weimar-Gera freigegeben. Eine Freigabe trifft ebenso auf die IC- und ICE-Züge auf der Strecke Stralsund – Rostock zu. Hinzu kommt, dass der Harz-Berlin-Express nun von Abellio Mitteldeutschland betrieben und somit jetzt durchgehend „frei“ für schwerbehinderte Reisende wird. Außerdem gab es inzwischen Linienveränderungen durch Änderungen der Linienverläufe oder durch Betreiberwechsel. Die entsprechenden Details dazu sind auf der Internetseite von „ÖPNV Info“ nachzulesen.

Nach Information des Deutschen Bahnkundenverbandes soll zum Sommer 2019 das SWT (Schöne Wochenend-Ticket) entfallen, es bleibt das QDL (Quer durchs Land). Allerdings ist das Quer-durchs-Land-Ticket nach Einschätzung dieses Verbandes, im Moment kein ernst zunehmender Ersatz für das Schöne-Wochenend-Ticket. Es ist nur mit Einschränkungen nutzbar und die Tarifbedingungen sind nicht ganz so übersichtlich wie beim SWT. Die Unterschiede zwischen beiden Fahrscheinangeboten der DB AG sind wenige, dennoch deutlich. So gilt das „QDL“ erst ab 9 Uhr und nicht in Verkehrsverbünden.

Wenn es wirklich einen Fahrschein mit einer Reise-Flatrate für den Nahverkehr geben soll, dann sieht der Bahnkunden-Verband Nachbesserungsbedarf beim Erwerb und der Gültigkeit und macht deshalb Vorschläge, welche Interessentinnen und Interessenten hier nachlesen können.