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BERLIN (KOBINET) Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/Behinderungen sollen nach Informationen des Inklusionsbotschafters Thomas Künneke weiter in ihrem Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt werden. Nachweislich ist für viele Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/Behinderungen eine ambulante Therapie oft die Form der Unterstützung, die es ihnen ermöglicht, am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Der Zugang zu solchen Unterstützungsangeboten soll nun durch das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz erheblich eingeschränkt werden, berichtet er gegenüber den kobinet-nachrichten.
„Im Kabinettsentwurf des TSVG wurde kurzfristig ein Zusatz zum § 92 Abs.6a SGB V eingeführt. Er sieht eine ‚gestufte Steuerung‘ von hilfesuchenden psychisch kranken Menschen vor: Ausgesuchte Ärzte und Psychotherapeuten, …, sollen dann in Voruntersuchungen entscheiden, welchem Hilfs- bzw. Therapieangebot die Betroffenen zugeführt werden“, heißt es in der Petition 85363 an den Deutscher Bundestag. Schon alleine die Hürde einer zusätzlichen Begutachtung bezüglich der Art und Form des notwendigen Hilfs- und Therapieangebots wird viele Menschen davon abhalten, eine Therapie zu beantragen. Aber insbesondere die mögliche Einschränkung der freien Wahl eines*r Therapeut*in wird diese erfolgreiche Unterstützungsleistung in Frage stellen. Die ambulante Therapie basiert auf einem vertrauensvollen beziehungsstiftenden Miteinander in der Therapie. Hierfür muss jeder Patient die Möglichkeit haben, zu entscheiden, ob der*die Therapeut*in zu ihm passt. Wenn dieser Auswahlprozess nicht mehr stattfindet, wird diese Unterstützungsleistung nicht mehr den Erfolg zeigen, die sie heute hat. Es handelt sich um ein Einsparungsgesetz auf Kosten von Menschen mit einer Behinderung. Dieses Gesetz wird dazu führen, dass mehr Menschen stationäre Hilfen in Krisen benötigen, weil die drohende Krise nicht präventiv im Vorfeld abgewendet werden konnte. Letztlich wird es auch zu höheren Zwangsmaßnahmen führen, weil Krisen erst behandelt werden, wenn Menschen auffällig sind, betont Thomas Künneke.
Es haben schon über 130.000 Menschen unterschrieben. Aber jede Stimme zählt für das Selbstbestimmungsrecht und für gute und erfolgreiche Unterstützungsangebote. Sie hören erst auf uns, wenn wir viele sind und uns gegenseitig unterstützen, so Thomas Künneke von den Kellerkindern in Berlin.
Link zur Petition, die noch bis 13.12.2018 unterzeichnet werden kann