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Wohnen im Alter

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UNBEKANNT (KOBINET) Um Ansätze, Impulse und Vorhaben von staatlicher Seite zum Thema Wohnen im Alter geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Die Bundesregierung führt darin Programme und Schwerpunkte auf, mit denen sie Wohnformen für die zweite Lebenshälfte unterstützt - von Neubau über Genossenschaften bis hin zu Krediten für den altersgerechten Umbau von Wohnungen. Sie unterstreicht die gesellschaftspolitische Dimension des demographischen Wandels.

„Die Anzahl älterer Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und damit auch der Bedarf an adäquatem, altersgerechtem Wohnraum wird ansteigen,“ heißt es dazu in dieser Antwort und erklärt weiter:“Die Bundesregierung hat in Zusammenarbeit mit Ländern, Landkreisen und Kommunen Prozesse angestoßen, der.en Evaluation der Optimierung von bestehenden Programmen dienen soll und von denen sich die Bundesregierung Handlungsempfehlungen verspricht“.

Mit den Bundesfinanzhilfen der Städtebauförderung sowie des Investitionspaktes „Soziale Integration im Quartier“ können demnach die Kommunen auch in städtebauliche Maßnahmen entsprechend der Bedarfe einer alternden Bevölkerung investieren. Das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ im Besonderen richtet seine Aufmerksamkeit auf benachteiligte Stadt- und Ortsteile, um dort städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, in die Infrastrukturausstattung und in die Qualität des Wohnens zu ermöglichen und damit für mehr Generationengerechtigkeit, Familienfreundlichkeit sowie mehr Teilhabe und Integration der Bevölkerung zu sorgen. Ziel ist es vor allem, lebendige Nachbarschaften zu befördern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken.

Für eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, so wird in der Antwort der Bundesregierung zu dieser Anfrage betont, ist die Herstellung von Barrierefreiheit beim Personenverkehr ein bedeutsamer Faktor. Das gilt für den Nah- und Fernverkehr. Barrierefreiheit muss deshalb ein wichtiges Kriterium bei allen Neu- und Umbauten von Verkehrsanlagen und bei Investitionen im öffentlichen Personenverkehr sein. Der Bundesgesetzgeber hat für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe mit dem Behindertengleichstellungsgesetz die rechtlichen Grundlagen geschaffen.

Wer die gesamte Antwort der Bundesregierung auf diese Anfrage nachlesen möchte, kann das hier tun.