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UNBEKANNT (KOBINET) In diesen Wochen beginnt die Auszahlung des bayerischen Landespflegegeldes. Bislang herrschte große Unsicherheit, ob diese Zuwendung nicht von anderen staatlichen Trägern wieder einkassiert wird.
Wie heute aus internen Kreisen des Bezirkes Oberbayern und des Sozialreferates der Landeshauptstadt München bekannt wurde, wird das bayerische Landespflegegeld nicht angerechnet. Dies gelte für alle Leistungen aus der Sozialhilfe, also der Grundsicherung und der Hilfe zur Pflege. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte hier eine andere Rechtsauffassung.
Auf der Internetseite www.landespflegegeld.bayern.de schreibt der bayerische Ministerpräsident Markus Söder:
„Mit dem neuen Landespflegegeld möchten wir ein wichtiges Signal setzen: Wir investieren dafür 400 Mio. Euro, damit Pflegebedürftige in Bayern ab Pflegegrad 2 pro Jahr 1.000 Euro zusätzlich bekommen – und zwar schnell und unbürokratisch. Sie erhalten damit die Möglichkeit, sich selbst etwas Gutes zu tun oder den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, die ihnen am nächsten stehen: Ihren pflegenden Angehörigen, Freunden, Helferinnen und Helfern.“
Böse Zungen behaupten, dass dies ein Wahlgeschenk der CSU gewesen sei, um bei den vergangenen Landtagswahlen in Bayern einen Stimmenzuwachs zu erhalten.
Das Bayerische Landespflegegeld kann seit diesem Sommer von bayerischen Bürgern mit mindestens einem Pflegegrad II beantragt werden. Auf der Internetseite www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.asp können Antrag und Bedingungen heruntergeladen bzw. angesehen werden. Die ersten Bescheide wurden bereits erteilt.