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Behinderten-Pauschbeträge seit 43 Jahren unverändert

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Foto: omp

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UNBEKANNT (KOBINET) Auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur Entwicklung der steuermindernden Pauschbeträge hin erklärt die Bundesregierung, dass sich diese Pauschbeträge in den vergangenen Jahren kaum verändert haben. So ist demnach der Sonderausgabenpauschbetrag seit Anfang des Jahrs 2002 unverändert. Die Behinderten-Pauschbeträge sind sogar seit 1975 unverändert geblieben. Allerdings wurden nach Angaben der Regierung die Möglichkeiten der steuerlichen Anerkennung behinderungsbedingter Mehraufwendungen an anderer Stelle verbessert.

Eine Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge um 50 Prozent würde zu Mindereinnahmen von 470 Millionen Euro führen. Würden die behinderten-Pauschbeträge verdoppelt, würden die Mindereinnahmen rund 930 Millionen Euro betragen.

Wie die Bundesregierung mitteilt, würde eine Erhöhung des seit Anfang 2011 unveränderten Arbeitnehmerpauschbetrages um ein Drittel würde zu Steuermindereinnahmen von 1,8 Milliarden Euro führen. Eine Anhebung um 50 Prozent würde zu Mindereinnahmen von drei und eine Verdoppelung zu Mindereinnahmen von 6,5 Milliarden Euro führen. Wenn der seit Anfang 2002 unverändert gebliebene Sonderausgabenpauschbetrag um die Hälfte erhöht werden würde, hätte dies Mindereinnahmen von 100 Millionen Euro zur Folge.

Eine automatische Anpassung (Indexierung) von Pauschalen des Einkommensteuerrechts lehnt die Bundesregierung ab. „Zum einen würde das Parlament einen Teil seiner Budgethoheit verlieren, zum anderen sprechen stabilitätspolitische Bedenken dagegen. „Wesentlich ist dabei die Präjudizgefahr einer Ausbreitung von Indexierungsregelungen innerhalb des Steuerrechts und in andere Rechtsbereiche mit dem Risiko einer Verstärkung oder gar Förderung von Inflationstendenzen“, heißt es in der Antwort. Eingeräumt wird, dass es in anderen Ländern wie zum Beispiel Frankreich, der Schweiz und in den USA Indexierungen für verschiedene steuerliche Pauschbeträge gibt.

Für Interessentinnen und Interessente, die diese Antwort insgesamt nachlesen möchten, können dies über diesen Link tun.